Jahresrechnung 2025 - Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026
Jahresrechnung 2025 - Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026

Jahresrechnung 2025

Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2026

Anträge und Botschaft des Gemeinderates

Vorwort

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner

Es freut den Gemeinderat und die Geschäftsleitung, dass Sie sich für die Belange der Politischen Gemeinde interessieren. Dies zeigen Sie nur schon damit, indem Sie die ausführliche Botschaft zur Gemeindeversammlung lesen.

Die Rechnung 2025 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 357‘933.29 ab. Budgetiert war ein Verlust von CHF 67‘700 (s.a. Traktandum 2).

Unter Traktandum 3 stellt Ihnen der Gemeinderat die Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) vor und beantragt der Gemeindeversammlung deren Genehmigung. Die letzte Revision der BGO wurde 2013 durchgeführt. Die darin festgelegten Gebühren im Bau- und Erschliessungswesen decken heutzutage die Kosten nicht mehr (u.a. wegen Preissteigerungen).

Ende 2025 hatten 4‘866 Personen ihren festen Wohnsitz in Eschlikon. Das entspricht fast dem gleichen Einwohnerstand wie Ende 2024 (4‘869). Das überdurchschnittliche Wachstum der vergangenen Jahre hat somit nachgelassen. Zurzeit befinden sich jedoch diverse Neubauten in Erstellung. Im laufenden Jahr 2026 ist deshalb wieder mit einem weiteren Bevölkerungswachstum zu rechnen.

Der Gemeinderat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind für Sie da. Nutzen Sie die diversen Möglichkeiten mit ihnen in Kontakt zu treten. Sie stehen Ihnen bei Fragen oder für Rückmeldungen gerne zur Verfügung.

Im Namen des Gemeinderates und der Geschäftsleitung lade ich Sie herzlich zur Gemeindeversammlung ein. Sie kommen doch auch in die Mehrzweckhalle beim Schulhaus Wallenwil?

Bernhard Braun
Gemeindepräsident

Gemeindeversammlung

Montag, 22. Juni 2026, 19.00 Uhr |  Mehrzweckhalle Schulhaus, Wallenwil

Traktanden:

1.Protokoll Gemeindeversammlung vom 25. November 2025
2.Jahresrechnung 2025
– Genehmigung Jahresrechnung
– Deckung Aufwandüberschuss durch Entnahme aus Eigenkapital
3.Genehmigung der Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)
4.Verschiedenes und allgemeine Umfrage

Anträge

Diskussionsrednerinnen und -redner an der Gemeindeversammlung werden gebeten, allfällige Anträge ad hoc schriftlich einzubringen, um Missverständnisse in der Auslegung zu vermeiden.

Hinweise

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind in der Gemeinde wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.

Stimmausweis

Als Stimmausweis gilt der persönlich erhaltene Stimmausweis, welcher als Postkarte versandt wurde. Der Stimmausweis ist beim Eintritt ins Versammlungslokal abzugeben. Fehlende Stimmausweise sind rechtzeitig, d.h. bis spätestens Freitag, 19. Juni 2026, bei der Gemeindekanzlei, gemeinde@eschlikon.ch oder per Telefon 071 973 99 11 zu verlangen.

Beratende Mitwirkung

Gemäss Gemeindeordnung Art. 7 können in der Gemeinde Eschlikon wohnhafte Schweizer Jugendliche ab 16 Jahren sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ab 16 Jahren an der Gemeindeversammlung beratend mitwirken. Eine solche Teilnahme ist bis am Freitag, 19. Juni 2026 bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

Jahresberichte Abteilungen

Bau und Umwelt

Hochbau

Die eingereichten Baugesuche bewegen sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Markant ist die Zunahme an Bauanfragen für Vorabklärungen in Zusammenhang mit einem möglich späteren Baugesuch. Der Vergleich zu den Vorjahren wird in der nachfolgenden Statistik aufgezeigt:

Baugesuche

20252024
Eingereichte Baugesuche126126
Erteilte Bewilligungen11793
Verweigerte Bewilligungen31
Bauanfragen beantwortet4946
Sitzungen der Baubehörde2021

In Eschlikon ist die Bautätigkeit derzeit sehr hoch, insbesondere in den Gebieten Regi-Areal und Lindenacker 2. Beide Projekte leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gemeinde und schaffen neuen Wohnraum. Im Regi-Areal entstehen moderne Gebäude mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten, während Lindenacker 2 vor allem auf attraktiven Wohnraum ausgerichtet ist. Die intensive Bauphase bringt vorübergehend Einschränkungen wie Lärm und Verkehrsbehinderungen mit sich, langfristig wird jedoch eine deutliche Aufwertung der Umgebung geschaffen.

Strassen / Infrastruktur

Sanierung Rebenstrasse, ab Einlenker Bruggweierstrasse

Die Rebenstrasse im Abschnitt vom Einlenker Bruggweierstrasse bis zur Liegenschaft Rebenstrasse Nr. 13 befand sich vor der Sanierung in einem schlechten Zustand. Da der Strassenabschnitt den heutigen Anforderungen nicht mehr genügte, wurde im vergangenen Jahr eine umfassende Sanierung durchgeführt.

Im Zuge der Bauarbeiten wurde der Strassenoberbau erneuert und die bestehenden Randabschlüsse instand gesetzt. Gleichzeitig wurde die Strassenentwässerung überprüft und wo notwendig erneuert, um eine einwandfreie Ableitung des Oberflächenwassers sicherzustellen.

Weiter wurde die bestehende Strassenbeleuchtung saniert. Zudem erfolgte der Ersatz der bestehenden Wasserleitung inklusive der Hausanschlüsse. Im gleichen Zuge wurde die EW-Rohranlage erweitert, um die Infrastruktur an die heutigen Anforderungen anzupassen.

Auch die Abwasser-Kontrollschächte wurden überprüft und instand gesetzt beziehungsweise teilweise ersetzt. Sämtliche Schachtabdeckungen wurden erneuert oder entsprechend angepasst.

Der Deckbelag der Fahrbahn wird planmässig im Jahr 2026 eingebaut, womit die Arbeiten vollständig abgeschlossen werden.

<p>Sanierung Rebenstrasse</p>

Sanierung Rebenstrasse

Sanierung Spielplatz Herdern

Der Spielplatz Herdern wurde im vergangenen Jahr umfassend erneuert und modernisiert. Im Rahmen der Arbeiten wurden die bestehenden Anlagen überarbeitet und der Spielplatz mit neuen, zeitgemässen Spielgeräten ausgestattet. Ziel der Erneuerung war es, die Attraktivität des Spielplatzes zu steigern sowie ein sicheres und abwechslungsreiches Spielangebot für Kinder verschiedener Altersgruppen zu schaffen.

Durch die neuen Spielgeräte und die Aufwertung der Anlage bietet der Spielplatz Herdern nun wieder vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten und lädt Familien sowie Kinder aus der Umgebung zum Verweilen ein.

Die offizielle Einweihung des erneuerten Spielplatzes ist für den Frühling geplant. Dabei soll der Spielplatz der Öffentlichkeit feierlich übergeben werden.

Tösstalstrasse, ab Einlenker Hauptstrasse bis Einlenker Stationsstrasse

Die Tösstalstrasse befand sich vor der Sanierung abschnittsweise in einem kritischen Zustand. Beschädigte Randabschlüsse sowie zahlreiche Belagssenkungen führten dazu, dass die Strassenentwässerung nicht mehr einwandfrei funktionierte. Bei Niederschlägen blieb Wasser auf der Fahrbahn stehen, was den baulichen Zustand der Strasse zusätzlich beeinträchtigte. Aufgrund dieser Mängel und weil die Strasse den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprach, wurde eine umfassende Sanierung des betroffenen Abschnitts durchgeführt.

Im Rahmen der Bauarbeiten wurde der Strassenoberbau erneuert und die bestehenden Randabschlüsse instand gesetzt. Zusätzlich wurde die bestehende Strassenbeleuchtung saniert und vollständig auf energieeffiziente LED-Technologie umgestellt.

Weiter wurden die bestehende Wasserleitung inklusive der Hausanschlüsse ersetzt sowie die EW-Rohranlage erweitert. Auch die Abwasser-Kontrollschächte wurden instand gesetzt beziehungsweise, wo erforderlich, ersetzt. Sämtliche Schachtabdeckungen wurden erneuert oder angepasst. Der Deckbelag der Fahrbahn wird im Sommer 2026 eingebaut, womit das Projekt anschliessend abgeschlossen wird.

Tempo-30-Massnahmen

Die Tempo-30-Massnahmen wurden im Herbst in den Gebieten Rosenstrasse und Ziegeleistrasse umgesetzt und eingeführt. Ziel der Massnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Wohnqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Die entsprechenden Signalisationen und Markierungen wurden installiert, sodass die neue Geschwindigkeitsregelung seitdem gilt.

Werkhof

Pünktlich zum Beginn der Wintersaison durfte der Werkhof Eschlikon einen neuen Mitarbeiter begrüssen: Kimi Halter hat seine Stelle am 1. November angetreten. Mit seiner Anstellung konnte rechtzeitig ein Ersatz für Luca Hollenstein gefunden werden, der das Team im Herbst 2025 verlassen hat. Kimi Halter absolvierte seine Lehre beim kantonalen Werkhof in Sulgen und bringt damit wertvolle Erfahrung im Unterhalt von Strassen und Anlagen mit. Die Werkhofleitung freut sich über die gelungene Nachfolge.

Elektro Pick-Up Werkhof

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Eschlikon ihren Fuhrpark mit dem vollelektrischen Pick-up JAC T9EV erweitert. Der Pick-up unterstützte den Werkhof im täglichen Einsatz leise, emissionsfrei und effizient und bewährte sich besonders im innerörtlichen Verkehr sowie bei kürzeren Transporten. Die Ladung erfolgte über die Photovoltaikanlage des Werkhofs, wodurch lokal erzeugter Sonnenstrom genutzt werden konnte.

Umwelt

Im Dezember sind im Gebiet Hohleich zwei weitere Unterflurbehälter in Betrieb genommen worden. Mit der Erweiterung wird die Entsorgungsinfrastruktur im Quartier weiter ausgebaut und den Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst.

Der Ausbau des Systems soll schrittweise weitergeführt werden. Weitere Unterflurbehälter sind für das Jahr 2026 geplant. Der vollständige Ausbau im Gemeindegebiet wird voraussichtlich im Jahr 2027 abgeschlossen sein.

Gewässerverbauungen

Im Rahmen des Gewässerunterhalts wurden am Sandbach Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Dabei wurden angesammelte Sedimente bis auf die Bachsohle ausgegraben, um den ordnungsgemässen Abfluss des Wassers sicherzustellen.

Beim Schlammsammler des Waldbachs mussten rund 70 m³ Material ausgebaggert werden. Das ausgehobene Material wird im Frühling auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt. Diese Massnahmen dienen dem Erhalt der Gewässerfunktion sowie der Vermeidung von Ablagerungen und möglichen Abflussbehinderungen.

<p>Sandbach, Eschlikon</p>

Sandbach, Eschlikon

Sicherheit

Feuerwehr

2025 war für unsere Feuerwehr ein Jahr solider Einsatzbereitschaft und stabiler Mannschaftsstärke. Wir blieben von einem Grossbrand verschont. Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat uns jedoch eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig der Feuerwehrdienst ist und wie zentral die konsequente Einhaltung der Brandschutzvorkehrungen in öffentlich zugänglichen Betrieben bleibt.

In einer Sondersitzung mit dem Feuerwehrkommando wurde aufgrund der tragischen Ereignisse und Wahrung der Sorgfaltspflicht ein Massnahmenplan erarbeitet. Dieser sieht sowohl gezielte Überprüfungen der örtlichen Restaurationsbetriebe als auch ein Merkblatt vor, das auf einen ordnungsgemässen und sicheren Betrieb hinweist.

Per 1. Januar 2026 übernimmt Ralf Rüegg das Amt des Feuerwehrkommandanten. Mit ihm beginnt ein neues Kapitel, das Kontinuität in der Einsatzführung mit frischen Impulsen für die Weiterentwicklung unserer Feuerwehr verbindet.

Wir danken allen Angehörigen der Feuerwehr für ihren Einsatz und ihre Bereitschaft, Tag und Nacht für die Sicherheit unserer Bevölkerung einzustehen.

Zivilschutz

Im 2025 mussten diverse Schutzräume aufgrund ihres Alters überprüft und teilweise instandgesetzt werden. Dabei wurden verschiedene Komponenten, insbesondere Filteranlagen und weitere technische Elemente, ersetzt oder erneuert. Diese Massnahmen waren notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Schutzräume langfristig sicherzustellen und die geltenden Anforderungen weiterhin zu erfüllen.

Einwohner- und Behördendienste

Einwohnerdienste

Die Gemeinde Eschlikon zählt per 31. Dezember 2025 4‘866 Einwohnerinnen und Einwohner. Davon sind 2‘401 weiblich und 2‘465 männlich. Dies sind gegenüber dem Vorjahr 3 Personen weniger. Die Wachstumsrate der Eschliker Bevölkerung in Prozent beträgt -0.1%.

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen der letzten Jahre

Bevölkerung nach Altersgruppen

Stand 31.12.2025, in Personen und Anteil in %

Datenquelle: Dienststelle für Statistik Kanton Thurgau, Kantonale Bevölkerungserhebung

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist das Bindeglied zwischen der Bevölkerung und dem Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ TG). Insbesondere bei der Betreuung der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) spielt die AHV-Zweigstelle eine wichtige Rolle. Per 31. Dezember 2025 bezogen 78 Einwohnerinnen und Einwohner Ergänzungsleistungen zu ihrer Rente. Das sind 3 Personen mehr als im Vorjahr.

Bestattungsdienste

Im Jahr 2025 sind 40 Einwohnerinnen und Einwohner verstorben. In den vergangenen Jahren wurde die Mehrheit der Verstorbenen auf einem der beiden Friedhöfe in Eschlikon beigesetzt. Die Aufstellung unten zeigt, dass vermehrt eine Alternative zur Beisetzung in Eschlikon gewünscht wird. So wird beispielsweise die Urne mit nach Hause genommen, eine Bestattung in einer anderen Gemeinde gewünscht oder eine Beisetzung erfolgt in einem dafür vorgesehenen Waldfriedhof.

Bestattungen 2025

Friedhof evangelische
Kirche
Friedhof katholische
Kirche
Andere
Erdbestattung321
Urnenbeisetzung16 / 15*8 / 6*10
Total191011

Gemeindekanzlei

Das Jahr 2025 war für die Gemeinderatskanzlei von strukturellen Anpassungen und der weiteren Professionalisierung der Verwaltungsabläufe geprägt. Mit dem Wechsel in der Leitung per 1. Mai 2025 übernahm Oliver Kurz die Funktion als Verwaltungsleiter und Gemeindeschreiber sowie den Vorsitz der Geschäftsleitung.

Die ICT-Sicherheitsrichtlinien wurden im Jahr 2025 in Kraft gesetzt. Das Reglement legt verbindliche Vorgaben zum Schutz der ICT-Systeme und Daten der Gemeinde fest. Es regelt insbesondere die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten, die Vergabe von Zugriffsberechtigungen, den Umgang mit Passwörtern sowie die Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen. Zudem verpflichtet es die Mitarbeitenden zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der Gemeinde und des kantonalen Datenschutzgesetzes. Damit wurden Datenschutz und Informationssicherheit strukturell in der Verwaltung verankert.

Parallel dazu wurde die elektronische Geschäftsverwaltung konsequent weitergeführt. Die Strukturierung der Akten, die Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse sowie die revisionssichere Dokumentation sämtlicher Geschäfte wurden weiter vereinheitlicht und gefestigt. Diese systematische Dokumentation bildet zugleich eine zentrale Grundlage für das Interne Kontrollsystem (IKS) und unterstützt die Überprüfbarkeit von Abläufen und Zuständigkeiten.

Im Bereich der digitalen Kommunikation wurde im Berichtsjahr die Weiterentwicklung der Gemeindewebsite vorbereitet. Es wurden neue Module zur Optimierung der Online-Dienstleistungen sowie die Einführung eines digitalen Chatbots geplant. Die konzeptionellen und organisatorischen Vorarbeiten erfolgten 2025, die Umsetzung und Inbetriebnahme sind für das Jahr 2026 vorgesehen. Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit der Website zu erhöhen und digitale Dienstleistungen weiter auszubauen.

Die Gemeinderatskanzlei nimmt weiterhin eine Koordinationsfunktion zwischen Gemeinderat, Geschäftsleitung und Verwaltung wahr. Sie stellt sicher, dass Beschlüsse formell korrekt vorbereitet, umgesetzt und dokumentiert werden und gewährleistet damit nachvollziehbare und rechtskonforme Entscheidungsprozesse.

Gemeindeversammlung

Im vergangenen Jahr fanden zwei Gemeindeversammlungen statt.

An der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2025 nahmen 93 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teil. Dies entspricht einer Beteiligung von 2.79 Prozent der 3’339 Stimmberechtigten. Die Jahresrechnung 2024, welche mit einem Aufwandüberschuss von CHF 364’352.65 abschloss, wurde genehmigt. Ebenso wurde beschlossen, den Aufwandüberschuss dem Eigenkapital zu entnehmen. Weiter genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die jährlich wiederkehrende Mietausgabe von CHF 90’792.00 für die Bibliothek im REGI-Areal mit einer Mindestmietdauer von 20 Jahren.

An der Budget-Gemeindeversammlung vom 25. November 2025 waren 72 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anwesend, was einer Beteiligung von 2.15 Prozent der 3’355 Stimmberechtigten entspricht. Der Steuerfuss wurde für das Jahr 2026 unverändert auf 48 Prozent der einfachen Staatssteuer festgesetzt und von der Gemeindeversammlung genehmigt. Das Budget 2026 mit einem vorgesehenen Aufwandüberschuss von CHF 290’200 sowie Nettoinvestitionen von rund CHF 3.95 Mio. wurde genehmigt. Zudem wurde beschlossen, den verbleibenden Anteil der Neubewertungsreserve von CHF 897’000 für die Vorfinanzierung der Sanierung der Oberdorfstrasse zu verwenden.

Abstimmungen und Wahlen

Bei den vier Abstimmungssonntagen vom Jahr 2025 wurden insgesamt zehn Vorlagen behandelt, darunter fünf eidgenössische, zwei kantonale und drei kommunale Geschäfte. Zudem fand am 18. Mai 2025 die Ersatzwahl für ein Mitglied des Regierungsrates des Kantons Thurgau statt. Am 28. September 2025 wurde bei der Abstimmung über die eidgenössischen Vorlagen mit 53.59% die höchste Stimmbeteiligung des vergangenen Jahres verzeichnet.

Gemeinderat

Der Gemeinderat hielt im Jahr 2025 insgesamt 20 ordentliche Sitzungen sowie eine ausserordentliche Sitzung ab. Insgesamt wurden 169 Beschlüsse gefasst. Zusätzlich fand am 13. November 2025 eine ganztägige Klausurtagung statt.

Die behandelten Geschäfte deckten eine grosse thematische und strategische Bandbreite ab. Einen bedeutenden Schwerpunkt bildeten die Raumplanung und die räumliche Entwicklung. Der Gemeinderat verabschiedete die Revision der Rahmennutzungsplanung mit Baureglement und Zonenplan zuhanden der Volksabstimmung vom 30. November 2026. Ebenso wurde der kommunale Richtplan und der Energie-Richtplan verabschiedet. Damit wurden zentrale Grundlagen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde geschaffen.

Einen wesentlichen strategischen Schwerpunkt bildete die Erarbeitung einer umfassenden Liegenschaftsstrategie. Dabei wurden unter anderem die Weiterentwicklung des Regi-Areals mit der Villa Cassol, die Nutzung der Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung und die Bibliothek, die mögliche Umnutzung des Gemeindehauses Wallenwil, die Zukunft der Liegenschaft der alten Bibliothek, die Erstellung eines Unterstands für Wohnmobile sowie mittel- und langfristige Lösungen für Asylunterkünfte vertieft geprüft und strategisch eingeordnet.

Im Bereich Gesellschaft und Bildung wurden die Leistungsvereinbarungen betreffend Nutzung der Bibliothek, namentlich mit der Volksschulgemeinde Eschlikon sowie mit der Gemeinde Bichelsee-Balterswil, genehmigt. Zudem wurden die Richtlinien für Unterstützungsbeiträge an Vereine vollständig überarbeitet und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Im Verlauf des Jahres wurde die Abteilung Gesellschaft organisatorisch reaktiviert und in ihrer strategischen Rolle gestärkt. Themen wie Angebote 60+ sowie Kinder-, Jugend- und Familienthemen wurden strukturiert weiterentwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der organisatorischen und strategischen Weiterentwicklung der Gemeinde. An der Klausurtagung wurden die Vorbereitung der Gesamterneuerungswahlen 2027 bis 2031 sowie die Halbzeitbilanz der laufenden Legislatur 2023 bis 2027 behandelt. Der Gemeinderat beurteilte die Zielerreichung der strategischen Handlungsfelder, bestätigte den kommunalen Richtplan als strategische Grundlage und setzte sich mit weiteren strategischen Themen auseinander, unter anderem im Bereich Gesundheit.

Neben den formellen Beschlüssen fanden regelmässig Informationen aus Behörden, Steuerungs- und Projektgruppen statt. Der Gemeinderat pflegte den Austausch mit der Geschäftsleitung sowie externen Partnern und setzte sich kontinuierlich mit aktuellen gesellschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen auseinander.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung hat sich im Jahr 2025 nach personellen Veränderungen neu zusammengesetzt und besteht im Berichtsjahr aus Oliver Kurz, Verwaltungsleiter (Vorsitz), Manuel Herzog, Leiter Technische Werke, Andrea Brüschweiler, Leiterin Finanzen und Steuern, Perrine Stamm, Leiterin Gesellschaft sowie Patrick Fanchini, Leiter Bau und Umwelt. In diesem Zusammenhang wurden die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung überprüft und geschärft. Ziel war eine klare Strukturierung der operativen Führung sowie eine gefestigte Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Geschäftsleitung.

Im Jahr 2025 hat die Geschäftsleitung 17 Sitzungen abgehalten, wobei 163 Geschäfte behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Die Erstellung des Budgets 2026 sowie der Jahresrechnung 2025 beansprucht jeweils erhebliche Ressourcen, um der Bevölkerung möglichst verlässliche und präzise Informationen vorlegen zu können.

Mieterschlichtungsstelle

Bei der Gemeinderatskanzlei ist das Aktuariat der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtverhältnisse der Gemeinden Bichelsee Balterswil, Fischingen und Eschlikon angesiedelt.

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 23 Mieterschlichtungsgesuche eingereicht. Die Quote der Einigungen sowie der Annahme der unterbreiteten Entscheidvorschläge der Schlichtungsbehörde lag bei rund 80 Prozent. Damit konnte der gesetzliche Auftrag, die Parteien in einer formlosen Verhandlung zu versöhnen und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, in den meisten Fällen erfüllt werden.

Neben den formellen Verfahren werden regelmässig auch mündliche Auskünfte zu einfachen mietrechtlichen Fragestellungen erteilt. Dieses niederschwellige Beratungsangebot wurde im Jahr 2025 ebenfalls rege genutzt.

Einbürgerungswesen

Im Jahr 2025 gingen bei der Gemeinderatskanzlei drei Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts ein. Zwei dieser Gesuche wurden im Laufe des Jahres 2025 bearbeitet, während das dritte im Jahr 2026 behandelt wird. Zudem wurde ein noch pendentes Gesuch aus dem Dezember 2024 zusammen mit zwei der im Jahr 2025 eingereichten Gesuche vom Gemeinderat gutgeheissen und zur weiteren Bearbeitung dem Kanton und Bund übergeben (siehe Berichterstattung in den Eschliker Nachrichten vom Juli, Oktober und Dezember 2025).

Gastgewerbe

Im Jahr 2025 ging ein Gesuch um die definitive Bewilligung zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit ein. Nach Prüfung der persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen konnte die Bewilligung erteilt werden.

Zudem wurde die Gemeinde durch das Kantonale Laboratorium im Rahmen eines kantonalen Abgleichs aufgefordert, die Liste der in der Gemeinde tätigen Lebensmittelbetriebe zu überprüfen und zu ergänzen. Die entsprechenden Rückmeldungen wurden fristgerecht eingereicht.

Darüber hinaus gingen drei Anfragen im Zusammenhang mit geplanten Geschäftseröffnungen ein. Diese wurden geprüft und schriftlich beantwortet.

Neben den formellen Verfahren werden regelmässig mündliche Auskünfte zu gastgewerblichen und bewilligungsrechtlichen Fragen erteilt.

Finanzen und Steuern

Finanzen

Landkreditkonto

Im Mai 2025 hat der Gemeinderat den Kauf der Liegenschaft der Familie Cassol an der Bahnhofstrasse beschlossen (die Übertragung erfolgt spätestens per Ende August 2027). Dies im Zusammenhang mit der Überbauung auf dem «Regi-Areal». Projektierungen zur Nutzung des Gebäudes und des zugehörigen Umschwungs wurden durch den Gemeinderat bereits behandelt und entsprechende Aufträge erteilt. Dabei werden die Vorgaben der kommunalen Zonen- und Richtplanung berücksichtigt, welche für das Gebiet eine Zentrumszone vorsieht. Diese verlangt, dass das gesamte Areal als Einheit in Erscheinung tritt und offen gestaltet wird.

Der Erwerb der Liegenschaft wird vollumfänglich über das Landkreditkonto abgewickelt. Das Landkreditkonto ist ein finanzieller Rahmen, welcher von der Gemeinde zur Finanzierung von Liegenschaften eingesetzt werden kann. Es ermöglicht dem Gemeinderat in eigener Kompetenz Grundstücke zum Beispiel aus strategischen Gründen zu erwerben. Der finanzielle Rahmen beträgt bei der Politischen Gemeinde Eschlikon CHF 5 Millionen.

Steuern

Steuerkraft pro Einwohner

Die Steuerkraft pro Einwohner betrug im Jahr 2025 CHF 2’439 und lag damit leicht höher als in den Vorjahren (2024: 2'373, 2023: 2'283, 2022: 2'256, 2021: 2'222). Der Fiskalertrag lag im Jahr 2025 rund 3 Prozent über dem Budget.

Bearbeitungsstand der Steuererklärungen verbessert, aber weiterhin anspruchsvoll

Dank der im Vorjahr bewilligten zusätzlichen Stellen für die Kantonale Steuerverwaltung und der schrittweisen Stabilisierung der neuen Veranlagungssoftware konnte der Rückstand bei den pendenten Steuererklärungen reduziert werden. Der Veranlagungsstand liegt jedoch noch unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Situation bleibt angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums im Kanton Thurgau herausfordernd. Die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden sowie die parallele Bearbeitung mehrerer Steuerjahre führen weiterhin zu erhöhtem Koordinationsaufwand. Die Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern wurde 2025 weiter ausgebaut.

Abstimmung zur Individualbesteuerung

Die Diskussion um die Individualbesteuerung prägte auch 2025 die steuerpolitische Agenda. Nachdem der Nationalrat der Vorlage 2024 zugestimmt hatte, behandelte der Ständerat sie 2025 und nahm sie ebenfalls an. Gegen das vom Schweizer Parlament verabschiedete Gesetz wurde das Referendum ergriffen. In der anschliessenden Volksabstimmung im März 2026 nahm das Volk die Einführung der Individualbesteuerung an. Damit wird nach einer Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Januar 2032 die Besteuerung von Ehepaaren unabhängig voneinander vorgenommen.

Abschaffung des Eigenmietwerts

Die Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts wurde 2025 von Volk und Ständen angenommen. Der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum wird schrittweise aufgehoben. Gleichzeitig werden die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und Unterhaltskosten neu geregelt.

Für Kanton und Gemeinden ergeben sich mittel- bis langfristig Mindereinnahmen, deren genaue Höhe von der Ausgestaltung der Übergangsregelung abhängt.

Abschaffung Liegenschaftensteuer

Die kantonale Volksabstimmung zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer wurde im Frühjahr 2025 durchgeführt und von den Stimmberechtigten angenommen. Damit entfällt diese Objektsteuer im Kanton Thurgau ab dem 1. Januar 2029.

Die jährlichen Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden erfordern eine finanzpolitische Kompensation. Für die Gemeinde Eschlikon bedeutet die Abschaffung der Liegenschaftensteuer einen Wegfall von rund 3 Steuerprozenten.

Gesellschaft

Beratung und Gesellschaft

Das Jahr 2025 markierte einen wichtigen Entwicklungsschritt für den Bereich Beratung und Gesellschaft. Mit der Reaktivierung und inhaltlichen Neuausrichtung der Abteilung Gesellschaft wurde die organisatorische Struktur gestärkt. Die Abteilung Gesellschaft wird von Perrine Stamm als Abteilungsleiterin Gesellschaft geführt. In dieser Funktion ist sie zugleich für die Kinder-, Jugend- und Familienberatung zuständig. Unterstützt wird sie dabei von Rebecca Ackermann, Sachbearbeiterin im gesellschaftlichen Bereich.

Durch die Zusammenführung der Leitung von Abteilung Gesellschaft sowie der Kinder-, Jugend- und Familienberatung konnten Synergien genutzt und die Unterstützungsangebote für die Bevölkerung bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Kinder-, Jugend- und Familienberatung

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienberatung insgesamt 420 Beratungen durchgeführt. Davon betrafen 125 Beratungen Kinder und Jugendliche sowie 187 Beratungen Eltern. Weitere 108 Kontakte entfielen auf den fachlichen Austausch mit Lehrpersonen, Klasseninterventionen sowie die Zusammenarbeit mit Fachstellen.

Die rege Nutzung unterstreicht den Bedarf an niederschwelligen und professionellen Unterstützungsangeboten und bestätigt deren wichtige Funktion für Kinder, Jugendliche und Familien in der Gemeinde Eschlikon.

Neben der Einzelfallberatung umfasste die Tätigkeit regelmässige Schulbesuche sowie den fachlichen Austausch mit Lehrpersonen und Schulleitungen. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht es, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Unterstützungs- und Präventionsmassnahmen umzusetzen.

Ergänzend zum Beratungsangebot wurde das Elternnetzwerk für kreative Köpfe viermal durchgeführt. Dieses Angebot fördert den Austausch und die Vernetzung unter Eltern und trägt zur Stärkung der familiären und sozialen Ressourcen innerhalb der Gemeinde bei.

Bildungslandschaft

Das Gremium der Bildungslandschaft prüfte im Jahr 2025, wo bestehende Angebote weiterentwickelt und besser aufeinander abgestimmt werden können, um die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche zu fördern und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen zu stärken.

Der Marktplatz Frühe Förderung wurde erneut in Zusammenarbeit mit der Volksschulgemeinde Eschlikon durchgeführt. Das gemeinsame Fokusthema bildete die frühkindliche Sicherheitserziehung. In diesem Zusammenhang wurden Informationsmaterialien zusammengestellt und Broschüren für Eltern erarbeitet.

Zudem fand zum dritten Mal ein Vernetzungsanlass für Akteure der frühen Förderung statt. Bernadette Ledergerber referierte zum Thema „Spielideen für Kinder von 0–4 Jahren“, während Patrizia Gerster einen Fachinput zum Thema Autismus mit praxisnahen Unterstützungsinstrumenten und Sensibilisierungsmassnahmen gab. Der Anlass stiess auf grosses Interesse.

Gemeinschaftsleben

Mit der Sanierung des Spielplatzes Herdern wurde ein attraktiver und sicherer Begegnungsort für Kinder und Familien geschaffen.

Auch verschiedene Anlässe prägten das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde. Der Neujahrsapéro, die Fussballplatzeinweihung, die Bundesfeier sowie das Dorfwichteln wurden gut besucht und boten der Bevölkerung Gelegenheit für Begegnung und Austausch.

Der Neuzuzügerapéro sowie die Jungbürgerfeier konnten mangels Anmeldungen nicht durchgeführt werden. Die Gründe hierfür werden geprüft, um diese Angebote künftig bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

60+

Auch im Jahr 2025 stand der Generation 60+ ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zur Verfügung. Die monatlichen Foren 60+ umfassten Referate zu unterschiedlichen Themen und stiessen auf grosses Interesse. Beiträge von Harry Huber, Koordinator Rettungswesen Thurgau, Jean Baldo, der aus der Perspektive eines blinden Menschen berichtete, Kasimir Bieli, ehemaliger Pilot, Gemeinderätin Isabelle Denzler sowie dem NZZ-Wirtschaftsjournalisten Thomas Schlittler boten den Teilnehmenden informative und abwechslungsreiche Einblicke.

Ein besonderer Höhepunkt war das Adventsforum im Dezember mit Märchen von Madeleine Bosshart sowie musikalischen Beiträgen mit Euphonium und Marimba.

Auch die regelmässigen Angebote wie Singen 60+ und Spielen 60+ wurden gut genutzt und boten Gelegenheit für Begegnung und Austausch. Ergänzend fand der wöchentliche Stammtisch 60+ als Treffpunkt für Gespräche und soziale Kontakte statt.

Weitere Veranstaltungen befassten sich mit aktuellen gesellschaftlichen Themen. So referierte der Ökonom Mathias Binswanger über die Zusammenhänge von Glück, Einkommen und Alter, während Christina Roduner die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz im Alltag thematisierte.

Die Anlässe waren durchwegs gut besucht; teilweise konnten über hundert Besucherinnen und Besucher begrüsst werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Angebote für die Lebensqualität und den sozialen Zusammenhalt der älteren Bevölkerung in der Gemeinde Eschlikon.

Bibliothek

Die Gemeinde- und Schulbibliothek Eschlikon ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Gemeinschaftsangebots der Gemeinde. Sie dient nicht nur als Ausleihstelle für Medien, sondern auch als Begegnungsort für verschiedene Generationen und ist eng in den Schulalltag sowie das Gemeindeleben eingebunden.

Im Jahr 2025 wurde ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm für verschiedene Altersgruppen durchgeführt. Dazu gehörten unter anderem der Buchstart sowie die Gschichtezyt für Kinder. Für Erwachsene fanden verschiedene Veranstaltungen statt, darunter der Astronomie-Vortrag «Sterne über Eschlikon», ein Lebensrückblick mit Hardy Hepp, die literarischen Sommergeschichten sowie die Buchvorstellung «111 Orte rund um den Säntis, die man gesehen haben muss». Den Jahresabschluss bildete ein musikalisches Adventsfenster. Ergänzend wurden Workshops, Ausstellungen und ein Stricktreff angeboten. Erstmals organisierte die Bibliothek zudem einen Koffermarkt.

Die Bibliothek ist gut in den Schulbetrieb eingebunden und wird regelmässig von Schulklassen genutzt. Die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen wie der Spielgruppe, dem Frauenverein, der Musikschule Hinterthurgau sowie dem Forum 60+ wurde weiter gepflegt. Auch die Nachbargemeinde Bichelsee-Balterswil nutzt das Angebot der Bibliothek und beteiligt sich finanziell am Betrieb.

Neben dem regulären Betrieb betreut das Bibliotheksteam sechs Bücherbänke im Gemeindegebiet sowie den Bücherkeller, in dem ausgeschiedene Medien weitergegeben werden. Daraus konnten im Jahr 2025 Einnahmen von 950 Franken erzielt werden.

Die Ausleihzahlen zeigen nach dem pandemiebedingten Rückgang in den Jahren 2020 und 2021 wieder eine stabile und erfreuliche Entwicklung. Das Budget 2025 wurde eingehalten.

Für den Sommer 2027 ist der Umzug der Bibliothek ins Regi-Areal geplant. Die entsprechenden Planungsarbeiten wurden im Berichtsjahr weitergeführt. Ziel ist es, das bestehende Angebot langfristig zu sichern und die Bibliothek als zeitgemässen Ort für Bildung, Begegnung und Austausch weiterzuentwickeln.

Familienergänzende Tagesbetreuung (FeB)

Die familienergänzende Tagesbetreuung war auch im Jahr 2025 gut ausgelastet und stellt weiterhin ein wichtiges Angebot für Familien in der Gemeinde Eschlikon dar. In verschiedenen Nachmittagsmodulen standen nur noch wenige freie Plätze zur Verfügung. Auch die Ferienbetreuung wurde im Vergleich zum Vorjahr vermehrt in Anspruch genommen.

Aufgrund der hohen Nachfrage konnte der Mittagstisch Wallenwil ab Februar 2025 in die Aula der Schule Wallenwil verlegt werden. Dadurch konnten die räumlichen Voraussetzungen verbessert und zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden.

Die Politische Gemeinde und die Volksschulgemeinde Eschlikon informierten die Eltern Anfang des Jahres gemeinsam über die neue Tarifstruktur, welche ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt. Die Anpassungen wurden von den Eltern mehrheitlich positiv aufgenommen.

Im Rahmen der Betreuung wurden verschiedene Projekte und Aktivitäten mit den Kindern durchgeführt, unter anderem zu den Themen Fasnacht und Recycling. Diese Angebote leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen und kreativen Entwicklung der Kinder.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 konnten zahlreiche neue Familien in die Betreuung aufgenommen werden, was die anhaltende Nachfrage nach diesem Angebot bestätigt.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die familienergänzende Tagesbetreuung organisatorisch von der Politischen Gemeinde zur Volksschulgemeinde Eschlikon überführt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Namensänderung zur schulergänzenden Betreuung (SeB). Ziel dieser Neuorganisation ist eine noch engere Abstimmung mit dem Schulbetrieb und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Betreuungsangebots.

Jugendhaus

Das Jugendhaus war auch im vergangenen Jahr ein wichtiger und gut frequentierter Treffpunkt für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren. Die steigenden Schülerzahlen spiegelten sich auch in den Besucherzahlen wider. Insgesamt nahmen 1’547 Jugendliche an 76 Treffangeboten teil. Dies entspricht einem Anstieg von über 17 % gegenüber dem Vorjahr.

Mit Oliver Hess konnte ein neuer Mitarbeiter gewonnen werden, der sich rasch und sehr gut in seine Aufgaben eingearbeitet hat. Er ergänzt das bestehende Team mit Jochen Gsell als Hauptleiter sowie Yvonne Mujiarto als Springerin in wertvoller Weise.

Gegen Ende des Jahres wurde eine neue Musikecke eingerichtet. Diese ermöglicht den Jugendlichen, eigene Musikstücke zu schreiben, zu produzieren und aufzunehmen. Das Angebot stiess auf grosses Interesse, auch bei Jugendlichen ohne entsprechende Vorkenntnisse. In den Herbstferien 2025 wurde zudem erstmals ein Musik-Workshop durchgeführt, bei dem die Teilnehmenden ein eigenes Lied von der Idee bis zur fertigen Aufnahme erarbeiten konnten.

Zur Weiterentwicklung des Freizeitangebots wurde eine neue Spielkonsole (PlayStation 5) angeschafft, welche die bisherige, veraltete Konsole ersetzte. Das ebenfalls angeschaffte Mehrspieler-Spiel FC 25, ein Fussballspiel, erfreute sich grosser Beliebtheit. Ergänzend wurden gemeinsame Aktivitäten organisiert, darunter ein Ausflug zum Minigolf in Wil sowie ein Besuch im Skillspark Winterthur.

Von September bis Ende Jahr wurde ergänzend die aufsuchende Jugendarbeit durchgeführt. Dabei suchten die Mitarbeitenden gezielt den Kontakt mit Jugendlichen im öffentlichen Raum. Diese Massnahme erfolgte im Zusammenhang mit verschiedenen Vorfällen wie Lärmstörungen und Sachbeschädigungen und diente als präventive sowie beziehungsorientierte Ergänzung zur bestehenden Jugendarbeit. Die dabei gewonnenen Erfahrungen und Rückmeldungen werden derzeit ausgewertet. Über eine Weiterführung dieser Massnahme wird zu gegebener Zeit entschieden.

Soziale Dienste Süd (Eschlikon)

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Im Jahr 2025 wurden 55 Personen in 30 Dossiers mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Es wurde in 22 Fällen eine Anspruchsprüfung durchgeführt, in 12 Fällen kam es zu einer neuen Unterstützung und in weiteren 19 Fällen konnte die Unterstützung beendet werden.

Asylwesen (Asyl- und Schutzsuchende)

Bund und Kanton geben vor, wie viele Personen aus dem Asylbereich jeder Gemeinde zugewiesen werden. 21 Personen mit Status F waren per Ende Jahr der Gemeinde Eschlikon zugewiesen, das Aufnahmesoll lag bei 28 Personen. 31 Personen mit Status S waren per Ende Jahr der Gemeinde Eschlikon zugewiesen, das Aufnahmesoll lag bei 36 Personen.

Alimentenwesen

Im Jahr 2025 wurden für 4 Dossiers mit insgesamt 10 Kindern Alimente bevorschusst. Ebenso wurde für 4 Kinder im Auftrag der Erziehungsberechtigten ein Alimenteninkasso geführt.

Kindesschutzmassnahmen

Im Jahr 2025 gibt es insgesamt 3 Falldossiers bezüglich KESB-Massnahmen (Fremdplatzierung, Sozialpädagogische Familienbegleitung).

Lohn- und Rentenverwaltung

Personen, welche Unterstützung bei der Budgetierung, bei der pünktlichen Bezahlung der Rechnungen, bei Schuldensanierung oder Ähnlichem benötigen und über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen, können sich bei den Sozialen Diensten für eine Lohn- und Rentenverwaltung anmelden. Im Jahr 2025 wurde in 8 Fällen eine Lohn- und Rentenverwaltung durch die Sozialen Dienste geführt.

Sozialberatung

2025 wurde in 13 Fällen eine mehrstündige Sozialberatung durchgeführt. Die zahlreichen Kurzberatungen wurden statistisch nicht erfasst.

Case Management KVG

Personen mit einem Leistungsstopp werden von Ärzten und Spitälern nur noch im Notfall behandelt. Die Anzahl Personen, welche die Krankenkassenprämien nicht bezahlten und deshalb über einen Leistungsstopp verfügen, ist mit 38 Personen (Vorjahr 47 Personen) weiter gesunken, die Höhe der übernommenen Prämienausstände ebenso. Im Jahr 2025 wurden Prämienausstände von Krankenkassen in der Höhe von CHF 84‘635.45 übernommen.

Technische Werke

Glasfasernetz

Der gestiegene Zinsaufwand sowie der Systemwechsel, dass im Vergleich zu den Vorjahren kleinere Netzinvestitionen unter CHF 50'000 nicht mehr in der Investitionsrechnung, sondern in der Erfolgsrechnung verbucht werden, haben auch dieses Jahr dazu geführt, dass der Aufwand gestiegen ist. Allerdings war der Aufwand  dieser zwei Posten tiefer als budgetiert. Die planmässige Abschreibung betrug wiederum über CHF 146'000, was auf der Aufwandseite ebenfalls einen grossen Posten darstellt. Nebst einer Softwareanpassung für mehr Effizienz in der Auf- und Abschaltung von Kunden wurde zudem für einen Rechtsstreit externe Hilfe benötigt. Die Aufwände führten zu einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung von rund CHF 18’000.

Nach wie vor wird das Glasfasernetz Eschlikon stark benutzt und ist ein wichtiger Bestandteil der Grundversorgung. Die starke Nutzung sieht man auch in der Investitionsrechnung, wo die Einnahmen wie in den letzten Jahren stärker ausgefallen sind, als diese budgetiert waren. Dies ist vor allem auf den Verkauf von unentziehbaren Nutzungsrechten (IRU) der Swiss Fibre Net (SFN) von rund CHF 115'000 (Budget CHF 70‘000) zurückzuführen. Diese werden über 20 Jahre abgeschrieben und auf der Ertragsseite verbucht, was bei der Sparte Glasfasernetz ebenfalls zu einem höheren Ertrag in diesem Konto geführt hat und somit den Aufwand etwas mindert.

Die Arbeiten für den Glasfaseranschluss bei der Überbauung Lindenacker konnten nicht mehr im 2025 ausgeführt werden, weshalb aufgrund der verrechneten Anschlussgebühren lediglich auf der Ertragsseite etwas verbucht wurde.

Ein grosser Dank geht an dieser Stelle an unsere Kundschaft, welche das Glasfasernetz Eschlikon aktiv nutzt. Nur dank dieser Unterstützung ist es möglich, das Glasfasernetz über die vielen Jahre abzuschreiben.

Wasser

Es wurde über 10% mehr Wasser gefördert bzw. eingekauft als prognostiziert. Die hohe Förderung und die höheren Kosten für den Wassereinkauf sind darauf zurückzuführen, dass bei einem Wasserleitungsleck über mehrere Tage / Wochen sehr viel Wasser verloren wurde, bis das Leck geortet werden konnte. Zum Glück konnte aber auch mehr Wasser abgesetzt werden, was auf der Einnahmenseite zu einem positiven Effekt und insgesamt zu einer höheren Einlage in die Spezialfinanzierung von rund CHF 137'000 führte. (Budget CHF 113'400)

Die in der Investitionsrechnung vorgesehenen Projekte konnten umgesetzt werden, wobei besonders die Druckerhöhungsanlage (DEA) Säntisblick hervorzuheben ist, welche in der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP 2010) gefordert und mittels Kostenteiler mit der Gemeinde Münchwilen umgesetzt wurde. Leider konnten bei der DEA nicht mehr ganz alle Arbeiten abgeschlossen werden und es folgen noch kleinere Fertigstellungsarbeiten im 2026.  Die Subventionen der Gebäudeversicherung für die Druckerhöhungsanlage Säntisblick, die Sanierungsprojekte Tösstalstrasse und Rebenstrasse, und die Pumpenleitung Egg-Möösli wurden zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht verfügt, weshalb diese auf der Einnahmeseite fehlen. Dank höherer Anschlussgebühren schliessen die Netto-Investitionen dennoch um rund CHF 200'000 besser ab als budgetiert.

<p>Druckerhöhungsanlage Säntisblick aussen</p>

Druckerhöhungsanlage Säntisblick aussen

<p>Druckerhöhungsanlage Säntisblick innen</p>

Druckerhöhungsanlage Säntisblick innen

Abwasser

Der Mehrverkauf beim Wasser machte sich auch bei der entsorgten Abwassermenge bemerkbar. So konnte man auf der Ertragsseite mehr Gebühren einfordern. Der Teilersatz RWK Riethof verzögerte sich auf Anfang 2026, weshalb man viel weniger Aufwand für den Unterhalt des Leitungsnetzes hatte. Der hohe Betriebskostenanteil für die Abwasserreinigungsanlagen (ARA‘s) zusammen mit den anderen Aufwänden führte dennoch zu einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung von rund CHF 106’000. (Budget CHF 246'000)

Mit der neuen Beitrags- und Gebührenordnung, welche voraussichtlich nach Abnahme durch die Gemeindeversammlung  per 01.01.2027 angewendet wird, sollten künftige Investitionen finanziert und wieder Einlagen in die Spezialfinanzierung getätigt werden können. Das Ziel ist es, langfristig eine ausgeglichene Rechnung in diesem Bereich zu erzielen. Die Anpassung der Beitrags- und Gebührenordnung ist auch vor dem Hintergrund notwendig, als dass der Betriebskostenbeitrag der ARA Aadorf ab 01.01.2025 stark gestiegen ist.

In der Investitionsrechnung wurde die Fertigstellung für die Vergrösserung des Mischabwasserkanals Farbstrasse verbucht, für welche die Gemeindeversammlung am 27.11.2024 einen Nachtragskredit freigegeben hat.

Die Verbuchung dieses Aufwands führte dazu, dass die Nettoinvestitionen um etwa CHF 80'000 schlechter abschliessen als budgetiert.

Strom

Der Netzabsatz war rückläufig und tiefer als budgetiert. Der Aufwand für die Netznutzung des vorgelagerten Netzes an die EKT AG fällt ebenfalls tiefer aus als geplant.

Der Rückgang im Stromabsatz ist einerseits auf die zunehmende Verbreitung und Kapazität von Photovoltaikanlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil zurückzuführen, wodurch der Energiebezug aus dem Netz insgesamt sank. Andererseits führten reduzierte Verbrauchsmengen im Segment grösserer Kunden zu einer weiteren Abschwächung des Absatzes.

Für den Unterhalt des Leitungsnetzes musste weniger Aufwand betrieben werden, da es weniger Kabelauswechslungen gebraucht hat, als dies prognostiziert wurde. Entsprechend höher fiel die Einlage in die Spezialfinanzierung aus. Im Stromhandel wurde an die grundversorgten Kunden mehr Energie als budgetiert abgegeben, was sich sowohl beim Aufwand als auch beim Ertrag auswirkte.

In der Investitionsrechnung wurden neben den Arbeiten im Zusammenhang mit Strassensanierungen auch die Arbeiten an den Trafostationen TS Wallenwil Dorf und TS Hörnlistrasse abgeschlossen. Die Investitionsbeiträge des Bundes für die Trafostationen verzögern sich voraussichtlich auf Ende 2026. Der Smart Meter Rollout konnte aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden. Die Einführung der neuen Verrechnungssoftware wurde erst Anfang 2026 abgeschlossen. Zusätzlich wurden, wie auch in anderen Bereichen, Vorleistungen für die Planung von Projekten erbracht, die erst im Jahr 2026 budgetiert sind.

<p>Trafostation TS Hörnlistrasse</p>

Trafostation TS Hörnlistrasse

Traktandum 1

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. November 2025

Antrag des Gemeinderates

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. November 2025 wird genehmigt.

Traktandum 2

Jahresrechnung 2025

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Jahresrechnung nach den Vorgaben des HRM 2 (Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2) ausgewiesen. Sämtliche Beträge in der Jahresrechnung sind, sofern nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

Um die Lesbarkeit zu verbessern, wurde auf eine detaillierte Abbildung der einzelnen Konten sowohl in der Bilanz, der Erfolgsrechnung als auch in der Investitionsrechnung verzichtet. Die dargestellten Verpflichtungs- und Budgetkreditkontrolltabellen erhöhen die Transparenz der Investitionsrechnung und helfen, die einzelnen Investitionen besser nachzuvollziehen. Die detaillierte Jahresrechnung ist auf der Homepage der Gemeinde Eschlikon (www.eschlikon.ch/botschaft) verfügbar oder kann bei Bedarf als Ausdruckexemplar bei der Gemeindekanzlei angefordert werden.

Rechnungsergebnisse

ErfolgsrechnungIST 2025Budget 2025
Aufwand21'232'118.9320'275'700.00
Ertrag20'874'185.6420'208'000.00
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung- 357'933.29- 67'700.00
InvestitionsrechnungIST 2025Budget 2025
Ausgaben4'593'887.555'258'200.00
Einnahmen1'088'165.001'322'300.00
Nettoinvestitionen3'505'722.553'935'900.00

Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung 2025 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 357'933.29, was eine Abweichung von CHF 290'233.29 gegenüber dem budgetierten Aufwandüberschuss von CHF 67’700 darstellt. Der Gesamtaufwand betrug CHF 21'232'118.93 bei Erträgen von CHF 20'874'185.64.

Der Personalaufwand wurde 2025 durch Vakanzen im Hochbau, in der Gemeindekanzlei und bei den Sozialen Diensten Süd geprägt, was vermehrte Springereinsätze, externe Projektbegleitungen sowie eine Reorganisation der Abteilung Bau und Umwelt zur Folge hatte.

Im Gesundheits- und Sozialbereich stiegen insbesondere die Aufwände für die wirtschaftliche Sozialhilfe sowie für die Prämienverbilligung. Bei den Sozialen Diensten Süd und der familienergänzenden Tagesbetreuung wurden die Stellenpensen erhöht.

Der Gemeinderat bewilligte Nachtragskredite unter anderem für externe Beratung und höhere Energieförderbeiträge. Im Strassenunterhalt musste die Investition zur Einführung von Tempo 30 im Gebiet Rosenstrasse aufgrund der Unterschreitung der Aktivierungsgrenze über die Erfolgsrechnung verbucht werden. Positiv wirkte sich aus, dass weniger Kabelauswechslungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen erforderlich waren.

Das Jahresergebnis wurde durch Sondereffekte beeinflusst: Mit dem Abschluss der Sanierung der Fussballanlage Herdern konnte der nicht benötigte Anteil der Vorfinanzierung von CHF 225'142 erfolgswirksam aufgelöst werden. Zudem führte die Neubewertung des Finanzvermögens zu einer Aufwertung von CHF 350'000.

Die Abweichungen gegenüber dem Budget sind in dieser Botschaft kommentiert. Eine detaillierte Jahresrechnung auf Kontoebene mit erweiterten Kommentaren ist auf der Homepage (www.eschlikon.ch/botschaft) einsehbar.

Ergebnis Erfolgsrechnung

(Aufwand- bzw. Ertragsüberschuss in CHF)

Investitionsrechnung

Per Ende 2025 verzeichnet die Investitionsrechnung Nettoinvestitionen von CHF 3'505'723.-. Ursprünglich waren Nettoinvestitionen von CHF 3'935'900.- im Budget vorgesehen.

Verschiedene Faktoren haben zu dieser Abweichung geführt. Die Sanierung der Fussballanlage Herdern sowie mehrere Strassen- und Werkleitungssanierungen, insbesondere an der Tösstalstrasse und Rebenstrasse, konnten dank guter Arbeitsvergabe kostengünstiger realisiert werden. Gleichzeitig wurden bei verschiedenen Projekten Vorarbeiten geleistet. Mehrere budgetierte Subventionen und Bundesbeiträge wurden noch nicht verfügt.

Für die 2024 abgeschlossene Sanierung der Hörnlibrücke fielen nachträglich noch Honorarkosten an, während Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm Regio Wil verbucht werden konnten. Die Vergrösserung des Mischabwasserkanals Farbstrasse (Nachtragskredit) wurde Anfang 2025 abgeschlossen.

Die weiteren Abweichungen werden in den Kommentarspalten der Investitionsrechnung detaillierter erläutert und sind auf der Homepage (www.eschlikon.ch/botschaft) mit weiteren Details und erweiterten Kommentaren einsehbar.

Ergebnis Investitionsrechnung

(Nettoinvestitionen in CHF)

Verwendung des

 Rechnungsergebnisses

Der Gemeinderat schlägt vor, den Aufwandüberschuss von 357'933.29 aus dem Eigenkapital zu entnehmen.

Selbstfinanzierung

Aus der Selbstfinanzierung von CHF 1'459'057.38 und Nettoinvestitionen von CHF 3'505'722.55 ergibt sich ein Selbstfinanzierungsgrad von 42%.

Ergebnis Gesamtrechnung

(Finanzierungsüberschuss bzw. Finanzierungsfehlbetrag in CHF)

Die gebührenfinanzierten Werke (Glasfasernetz, Wasserwerk, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft und Elektrizitätswerk) sind in der Grafik und Berechnung des Selbstfinanzierungsgrades enthalten. Der Selbstfinanzierungsgrad des Steuerhaushaltes (ohne Werke) beträgt 25%. Der Selbstfinanzierungsgrad der Werke beträgt 53%.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht, in welchem Umfang Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Ein Finanzierungsfehlbetrag führt zu Neuverschuldung. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 42 % (Selbstfinanzierung im Verhältnis zu den Nettoinvestitionen) hat die Verschuldung der Gemeinde Eschlikon entsprechend zugenommen.

Finanzierungsnachweis

Herleitung der Selbstfinanzierung

Anträge des Gemeindesrates

1Die Jahresrechnung 2025, welche in der Erfolgsrechnung mit Aufwänden von CHF 21'232'118.93 und Erträgen von CHF 20'874'185.64 und Nettoinvestitionen von CHF 3'505'722.55 in der Investitionsrechnung ausweist, wird genehmigt.
2Der Aufwandüberschuss von CHF 357'933.29 wird dem Eigenkapital entnommen.

Ergebnisse

Jahresrechnung 2025

2019202020212022202320242025
Ergebnis Steuerhaushalt8438278541’6023-364-358
Ergebnis Werke1’0361’0431’141941828466445
davon Glasfasernetz1958662510-15-18
davon Wasserwerk261240267275115169137
davon Abwasserbeseitigung67-114-35-18-56-13-106
davon Abfallwirtschaft-2-11-533-32-30
davon Elektrizitätswerk (Netz + Handel)691860842665726356463
Nettoinvestitionen3’0262’6543’2722’2202’6493’8033’506
davon Steuerhaushalt3’0831’7842’3106571’5533’4681’419
davon Werke-578709611’5631’0963362’086
Eigenkapital13’43115’33817’49321’07823’57623’65123’393
davon Steuerhaushalt9’86110’72511’73814’38316’05215’66214’959
davon Werke3’5704’6135’7546’6957’5247’9908’434
Verwaltungsvermögen netto*17’60718’77620’74221’66222’91325’14826’937
davon Steuerhaushalt9’55010’64812’21311’90712’62815’12415’490
davon Werke8’0578’1298’5299’75510’28610’02411’446

Finanzkennzahlen

Jahresrechnung 2025

Mit den Finanzkennzahlen ist es möglich:

  • die finanzielle Lage und Entwicklung einer Gemeinde zu beurteilen
  • Vergleiche mit dem Gemeindemittel oder mit anderen Gemeinden anzustellen
  • wichtige Informationen zur Finanzpolitik zu gewinnen
  • finanzpolitische Zielsetzungen festzustellen
  • die Wirkung von finanzpolitischen Massnahmen festzustellen 
  • Korrekturmassnahmen in die Wege zu leiten

Weitere Kennzahlen im Anhang

Selbstfinanzierungsgrad 

(ohne Werke)

Selbstfinanzierung (Abschreibungen und Ertragsüberschuss) in Prozent der Nettoinvestitionen (Bruttoausgaben abzüglich Bruttoeinnahmen der Investitionsrechnung). Bis zu welchem Grad können die neuen Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einer Entschuldung.

Richtwerte:

> 100 % ideal
80 % – 100 % gut bis vertretbar
50 % – 80 % problematisch
< 50 % ungenügend

Der Selbstfinanzierungsgrad liegt mit 25% im Bereich ungenügend (Budget 53.4%). Die Kennzahl kann starken Schwankungen unterliegen und sollte daher mittelfristig betrachtet werden. Die Entwicklungsbetrachtung der vergangenen 7 Jahre zeigt einen durchschnittlichen Selbstfinanzierungsgrad von 133% und damit eine ideale Selbstfinanzierung.

Nettoschuld pro Einwohner

in CHF (ohne Werke)

Nettoschuld (Fremdkapital abzüglich passivierte Investitionsbeiträge und Finanzvermögen) geteilt durch die Anzahl Einwohner.

Richtwerte:

< CHF 0 Nettovermögen
CHF 0 – 1'000 geringe Verschuldung
CHF 1'001 – 2'500 mittlere Verschuldung
CHF 2'501 – 5'000 hohe Verschuldung
> CHF 5'000 sehr hohe Verschuldung

Durch hohe Investitionen hat das Vermögen abgenommen und weist per 31.12.2025 eine Nettoschuld von CHF 109 pro Einwohner aus.

Steuerkraft pro Einwohner  

in CHF

Steuerertrag zu 100 % geteilt durch die Anzahl Einwohner

Die Steuerkraft pro Einwohner ist weiterhin hoch und ist gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegen.

Weitere Kennzahlen

2019202020212022202320242025
Bilanzüberschussquotient116.7%131.7%145.3%180.9%178.2%164.3%153.5%
Nettoschulden in TCHF4’1763’4393’249583-6631’4963’543
Nettoschuld pro Einwohner in CHF mit Werke936753687121-136307728
Nettoschuld pro Einwohner in CHF ohne Werke-70-17100-513-704-110109
Nettoschuld pro Einwohner in CHF nur Werke1’005770587634568418619
Nettoverschuldungsquotient mit Werke81.1%66.3%61.4%11.1%-12.4%26.9%62.0%
Nettoverschuldungsquotient ohne Werke-6.0%-1.5%9.0%-47.2%-64.3%-9.7%9.3%
Selbstfinanzierung (Cash Flow) in TCHF3’0283’3883’2664’8833’8951’6441’459
Selbstfinanzierungsgrad mit Werke100.1%127.7%99.8%220.0%147.0%43.2%41.6%
Selbstfinanzierungsgrad ohne Werke45.9%97.7%68.1%517.4%161.1%16.8%24.7%
Selbstfinanzierungsgrad nur Werke-2837.8%189.1%176.0%94.9%127.2%316.8%53.1%
Zingsbelastungsanteil0.2%0.1%0.1%0.1%0.3%0.3%0.4%
Kapitaldienstanteil7.6%9.4%7.9%6.8%6.8%7.9%8.9%

Richtwerte

Bilanzüberschussquotient

< 0 kritisch 
> 0 – 15 % schlecht
> 15 – 45 % mittel 
> 45 – 90 % gut 
> 90 % sehr gut

Nettoverschuldungsquotient

< –100 % sehr gut 
–100 - 0 % gut 
0 - 100 % mittel 
100 - 150 % genügend 
> 150 % schlecht

Zinsbelastungsanteil

0 – 4 % gut 
4 – 9 % genügend
> 9 % schlecht

Kapitaldienstanteil

< 5 % geringe Belastung 
5 – 15 % tragbare Belastung 
> 15 % hohe Belastung


Gestufter Erfolgsausweis

Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
Betrieblicher Aufwand20’668’345.6119’719’300.0020’917’479.33
30Personalaufwand3’368’725.123’432’800.003’260’578.55
31Sach- und übriger Aufwand6’890’426.116’439’300.007’395’225.89
33Abschreibungen1’849’317.001’903’100.001’672’707.66
35Einlagen599’687.86383’900.00532’976.18
36Transferaufwand7’929’651.377’520’200.008’010’939.40
37Durchlaufende Beiträge30’538.1540’000.0045’051.65
Betrieblicher Ertrag19’590’342.7019’466’500.0020’377’746.68
40Fiskalertrag5’753’952.825’562’000.005’595’469.05
41Regalien und Kozessionen1’483.451’500.001’483.45
42Entgelte10’320’585.4910’096’300.0011’333’494.77
43Verschiedene Erträge700.00700.00
45Entnahmen Fonds209’642.79326’200.0093’586.67
46Transferertrag3’273’942.153’434’800.003’307’961.09
47Durchlaufende Beiträge30’736.0045’000.0045’051.65
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit-1’078’002.91-252’800.00-539’732.65
34Finanzaufwand227’427.07239’300.00235’440.64
44Finanzertrag657’627.29338’400.00423’747.45
Ergebnis aus Finanzierung430’200.2299’100.00188’306.81
Operatives Ergebnis-647’802.69-153’700.00-351’425.84
38Ausserordentlicher Aufwand53’484.96
48Ausserordentlicher Ertrag289’869.4086’000.0040’558.15
Ausserordentliches Ergebnis289’869.4086’000.00-12’926.81
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung-357’933.29-67’700.00-364’352.65

Bilanz

Eröffnungsbilanz 01.01.25ZunahmeAbnahmeBilanz 31.12.25
1Aktiven41’867’257.10120’303’404.26-117’838’566.0844’332’095.28
10Finanzvermögen13’464’397.41109’742’252.26-109’405’533.6313’801’116.04
100Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen1’501’210.1752’368’229.15-52’042’998.891’826’440.43
101Forderungen5’653’701.2456’219’709.67-56’198’389.245’675’021.67
104Aktive Rechnungsabgrenzungen1’027’272.65687’284.39-1’027’272.65687’284.39
106Vorräte und angefangene Arbeiten5’780.00-2’828.002’952.00
107Finanzanlagen676’275.35106’351.00-134’044.85648’581.50
108Sachanlagen FV4’600’158.00360’678.054’960’836.05
14Verwaltungsvermögen28’402’859.6910’561’152.00-8’433’032.4530’530’979.24
140Sachanlagen VV25’469’485.6910’215’665.04-8’117’231.9727’567’918.76
142Immaterielle Anlagen VV345’486.96-207’294.48138’192.48
146Investitionsbeiträge2’933’374.00-108’506.002’824’868.00
2Passiven-41’867’257.10-97’645’453.5395’180’615.35-44’332’095.28
20Fremdkapital-18’216’071.76-94’586’188.0791’863’592.27-20’938’667.56
200Laufende Verbindlichkeiten-7’611’468.24-80’916’631.4780’692’989.84-7’835’109.87
201Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten-3’000’000.00-10’000’000.008’000’000.00-5’000’000.00
204Passive Rechnungsabgrenzungen-349’374.43-509’116.60349’374.43-509’116.60
206Langfristige Finanzverbindlichkeiten-7’255’229.09-3’160’440.002’821’228.00-7’594’441.09
29Eigenkapital-23’651’185.34-3’059’265.463’317’023.08-23’393’427.72
290Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen-8’385’760.03-599’687.86209’642.79-8’775’805.10
293Vorfinanzierungen-4’040’000.00-2’095’000.00289’869.40-5’845’130.60
296Neubewertungsreserve Finanzvermögen-2’095’224.952’095’224.95
299Bilanzüberschuss/-fehlbetrag-9’130’200.36-364’577.60722’285.94-8’772’492.02
Gewinn / Verlust22’657’950.73-22’657’950.73

Erfolgsrechnung

nach Funktionen

Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
0ALLGEMEINE VERWALTUNG2’733’338.12931’084.702’265’600.00781’600.002’372’957.53752’453.40
Nettoergebnis1’802’253.421’484’000.001’620’504.13
011Legislative69’311.168’032.0081’300.004’500.00105’871.333’900.55
012Exekutive157’547.501’006.25175’600.001’700.00170’961.473’200.85
021Finanz- und Steuerverwaltung337’937.48390’939.94357’300.00409’100.00313’846.45403’006.44
022Allgemeine Dienste, übrige1’755’099.53251’740.251’250’600.0093’300.001’332’368.7667’264.05
029Verwaltungsliegenschaften, übriges413’442.45279’366.26400’800.00273’000.00449’909.52275’081.51
022Durch Vakanzen in der Gemeindekanzlei und im Hochbau wurden Springereinsätze notwendig, Projekte zusätzlich extern begleitet und die Abteilung Bau und Umwelt reorganisiert. Zudem lagen die Hardwarekosten wegen höherer Gerätekosten und zusätzlichem Bedarf über Budget. Nach einem Einbruch musste Hardware ersetzt werden und es entstanden Schäden an Gebäude und Mobiliar (Schadensumme Total CHF 73'217, Vergütung Versicherung CHF 55'002).
029Der Ersatz der Senkrechtmarkise erfolgt aufgrund von Lieferverzögerungen erst 2026 (CHF 30'000).
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
1ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG988’037.79524’273.221’125’000.00663’100.00930’915.62519’908.45
Nettoergebnis463’764.57461’900.00411’007.17
111Polizei11’934.4510’000.0011’097.55
140Allgemeines Rechtswesen471’024.8966’654.82463’700.0080’000.00421’800.0982’264.63
150Feuerwehr432’710.24432’710.24407’600.00407’600.00416’269.27416’269.27
161Militärische Verteidigung12’063.5512’283.567’700.0011’430.40
162Zivile Verteidigung60’304.6612’624.60236’000.00175’500.0070’318.3121’374.55
150Die Verbuchung der First Responder erfolgt neu über die Funktion 4220 Rettungsdienste. Somit werden die First Responder nicht mehr über die Feuerwehrersatzabgaben finanziert. Die bereits verbuchten Aufwände 2024 (CHF 26'219) werden zu Lasten des Steuerhaushaltes der Spezialfinanzierung Feuerwehr gutgeschrieben.
161Die Beiträge an die Sanierung der Schiessanlagen fielen höher aus als erwartet. Die Gemeinde hat den Kostenanteil des Schützenvereins an der Sanierung übernommen (CHF 18'535). (Objektkredit Gemeinderat)
162Der Ersatz der Belüftungsanlagen von privaten Schutzräumen wurde direkt durch den Kanton übernommen, weshalb auch die Rückerstattung entfällt.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
3KULTUR, SPORT UND FREIZEIT670’964.66309’873.45690’600.00101’800.00598’981.5753’960.05
Nettoergebnis361’091.21588’800.00545’021.52
312Denkmalpflege und Heimatschutz32’709.353’777.5045’000.0014’000.0033’626.453’777.50
321Bibliotheken206’790.6350’457.55204’400.0049’800.00199’256.6649’882.55
329Kultur, übriges21’665.7616’500.0019’058.25
341Sport290’672.68255’638.40311’000.0038’000.00218’247.75
342Freizeit119’126.24113’700.00128’792.46300.00
341Die Sanierung der Fussballanlage Herdern wurde 2025 abgeschlossen. Mit Beginn der Abschreibungen beginnt auch die Auflösung der Vorfinanzierung. Der nicht benötigte Anteil der Vorfinanzierung (Abschluss unter Budget) wurde einmalig aufgelöst (CHF 225'142).
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
4GESUNDHEIT980’219.05157’235.98962’500.00169’800.001’013’304.32159’069.97
Nettoergebnis822’983.07792’700.00854’234.35
412Kranken-, Alters- und Pflegeheime509’204.00506’900.00586’517.00
421Ambulante Krankenpflege398’156.03157’235.98424’400.00169’800.00397’674.92159’069.97
422Rettungsdienste43’537.27
431Alkohol- und Drogenprävention27’678.0029’700.0027’666.00
432Krankheitsbekämpfung, übrige1’300.001’100.001’100.00
434Lebensmittelkontrolle343.75400.00346.40
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
5SOZIALE SICHERHEIT3’882’760.062’131’900.773’246’700.002’099’400.003’731’445.752’164’201.86
Nettoergebnis1’750’859.291’147’300.001’567’243.89
511Krankenversicherung8’684.459’400.009’224.78
512Prämienverbilligungen und Krankenkassenausstände722’993.47177’251.39695’000.00197’000.00781’188.81197’093.98
531Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV11’276.457’903.0013’500.008’000.0010’251.207’991.00
535Leistungen an das Alter23’847.0323’500.0029’678.05
543Alimentenbevorschussung und -inkasso61’463.0034’389.5080’700.0050’000.0068’750.8062’471.00
544Jugendschutz93’629.182’216.15172’600.0042’000.00161’211.752’097.68
545Leistungen an Familien455’287.97211’421.65433’500.00216’700.00414’531.75173’592.05
572Wirtschaftliche Hilfe1’031’489.30485’204.99650’000.00400’000.00997’212.05600’607.19
573Asylwesen554’536.06806’333.21548’100.00874’000.00516’361.75798’300.25
579Fürsorge, übriges919’553.15407’180.88620’400.00311’700.00743’034.81322’048.71
512Der Gemeindeanteil an den Prämienverbilligungsbeiträgen stieg 2025 erneut an und lag CHF 33'500 über Budget.
545Die Stellenpensen der Familienergänzenden Tagesbetreuung mussten aufgrund der Kinderzahl (vom Kanton vorgegebene Anzahl Betreuungspersonen) sowie infolge von Weiterbildungen erhöht werden. Das Nettoergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert.
572Die Aufwände für die wirtschaftliche Sozialhilfe sind höher ausgefallen als budgetiert.
579Bei den Sozialen Diensten Süd mussten die Stellenpensen erhöht werden. Zudem wurden Vakanzen mit Springereinsätzen überbrückt. Die Entschädigung durch die beteiligten Partnergemeinden fällt dadurch auf der Ertragsseite höher aus.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
6VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 2’110’816.39643’895.932’118’800.00680’800.001’966’924.31756’495.67
Nettoergebnis1’466’920.461’438’000.001’210’428.64
615Gemeindestrassen1’432’994.47269’498.901’451’900.00326’300.001’279’927.91389’731.00
622Regional- und Agglomerationsverkehr297’876.00305’000.00310’162.00
629Öffentlicher Verkehr, übriges5’998.89450.007’900.00500.0010’519.75450.02
640Nachrichtenübermittlung (Glasfasernetz)373’947.03373’947.03354’000.00354’000.00366’314.65366’314.65
615Die Investition INV00205 Einführung Tempo 30 Gebiet Rosenstrasse muss über die Erfolgsrechnung verbucht werden, da die Investition unter der Aktivierungsgrenze liegt (Budget CHF 73'000, Rechnung CHF 47'834).
640Für einen Rechtsstreit wurde zusätzliche externe Beratung benötigt (CHF 30'000). (Nachtragskredit Gemeinderat)
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
7UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG2’686’133.502’179’769.642’584’900.002’221’400.002’546’572.011’964’614.59
Nettoergebnis506’363.86363’500.00581’957.42
710Wasserversorgung1’044’699.711’044’699.71974’800.00974’800.00981’956.73981’956.73
720Abwasserbeseitigung901’401.13901’401.131’009’900.001’009’900.00767’317.54767’317.54
730Abfallwirtschaft218’981.00218’981.00219’100.00219’100.00202’784.47202’784.47
741Gewässerverbauungen34’388.4230’900.00300.0023’846.438’799.75
769Übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung217’908.00118’400.00250’903.20
771Friedhof und Bestattung134’566.0414’687.80141’500.0017’300.00156’626.943’756.10
790Raumordnung134’189.2090’300.00163’136.70
710Aufgrund einer neuen Sprinkleranlage musste bei der Hörnlistrasse eine Leitung vergrössert werden. Der Eigentümer hat den Restwert der bestehenden Gussleitung übernommen. Die Sanierung wird 2026 abgeschlossen. (Objektkredit Gemeinderat)
720Der Teilersatz RWK Riethof verzögerte sich auf Anfang 2026 (CHF 34'000).
769Das Energieförderreglement wurde per 01.01.2025 angepasst. Im Jahr 2025 mussten jedoch noch zahlreiche Gesuche nach dem alten Reglement vergütet werden. Insgesamt liegen die Ausgaben unter dem Vorjahresniveau (2025: CHF 198'713, 2024: CHF 233’938). (Nachtragskredit Gemeinderat)
790Für den Rahmennutzungsplan und den Gewässerraumplan wurde zusätzliche externe Unterstützung beigezogen. (Nachtragskredit Gemeinderat)
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
8VOLKSWIRTSCHAFT6’959’703.087’005’771.737’044’400.007’092’800.008’162’045.318’205’822.26
Nettoergebnis46’068.6548’400.0043’776.95
812Strukturverbesserungen52’729.4835’273.7859’700.0042’200.0052’582.7034’874.60
814Produktionsverbesserungen Pflanzen4’552.654’400.004’291.50360.00
820Forstwirtschaft26’250.357’935.6516’400.001’000.0016’212.251’313.80
830Jagd und Fischerei3’424.501’483.45500.001’500.002’080.501’483.45
840Tourismus1’717.251’800.001’716.00
850Industrie, Gewerbe, Handel6’500.007’500.0015’851.954’307.00
860Banken und Versicherungen96’550.0094’000.0094’173.00
871Elektrizität6’864’528.856’864’528.856’954’100.006’954’100.008’069’310.418’069’310.41
871Es mussten weniger Kabelauswechslungen infolge PV-Anlagen vorgenommen werden.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AufwandErtragAufwandErtragAufwandErtrag
9FINANZEN UND STEUERN220’146.287’348’313.51237’200.006’397’300.00239’186.876’985’807.04
Nettoergebnis7’128’167.236’160’100.006’746’620.17
910Steuern3’260.695’729’504.2431’000.005’540’000.0028’285.405’579’082.69
930Finanz- und Lastenausgleich26’917.0030’000.0025’328.00
950Ertragsanteile, übrige5’451.25757’365.454’000.00687’000.004’857.75729’439.85
961Zinsen115’691.4458’017.88142’500.0080’800.00117’151.8873’042.90
963Liegenschaften des Finanzvermögens52’227.90435’101.6529’700.0088’500.0063’366.64233’121.70
969Finanzvermögen n.a.g16’598.009’391.00197.205’285.00
971Rückverteilungen aus CO2-Abgabe1’000.001’000.001’482.25
999Abschluss357’933.29364’352.65
21’232’118.9321’232’118.9320’275’700.0020’208’000.0021’562’333.2921’562’333.29
Gesamtergebnis67’700.00
21’232’118.9321’232’118.9320’275’700.0020’275’700.0021’562’333.2921’562’333.29
963Das Finanzvermögen wird periodisch neu bewertet. Die Neubewertung des öffentlichen Landes an der Hilagstrasse erfolgte im Jahr 2025 (Aufwertung CHF 350’000).

Investitionsrechnung

nach Funktionen

Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen
0ALLGEMEINE VERWALTUNG108’097.79
Nettoinvestition108’097.79
0224Allgemeine Dienste, Präsidium108’097.79
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen
3KULTUR, SPORT UND FREIZEIT376’707.15179’610.00290’000.00171’000.00769’610.20
Nettoinvestition197’097.15119’000.00769’610.20
3410Sport295’028.90179’610.00210’000.00171’000.00769’610.20
3422Spielplätze81’678.2580’000.00
3410Die Sanierung der Fussballanlage Herdern ist abgeschlossen. Das Projekt konnte kostengünstiger als budgetiert abgeschlossen werden.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen
6VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG1’284’777.57253’450.001’563’000.00139’000.002’580’916.55180’662.70
Nettoinvestition1’031’327.571’424’000.002’400’253.85
6150Gemeindestrassen1’280’087.7075’650.001’501’000.002’580’916.55
6400Nachrichtenübermittlung (Glasfasernetz)4’689.87177’800.0062’000.00139’000.00180’662.70
6150Die Sanierungen der Tösstalstrasse und Rebenstrasse konnten durch gute Arbeitsvergabe kostengünstiger realisiert werden. Beim Hangweg und der Rebenackerstrasse wurde der Deckbelag eingebaut.
Für die 2024 abgeschlossene Sanierung der Hörnlibrücke fielen nachträglich noch Honorarkosten an und es wurden Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm Regio Wil gesprochen.
Die Umsetzung von Tempo 30 im Gebiet der Rosenstrasse konnte kostengünstiger realisiert werden und musste deshalb über die Erfolgsrechnung verbucht werden.
Vorarbeiten wurden für folgende Strassensanierungen durchgeführt: Oberdorfstrasse, Hörnlistrasse, die Wasserleitung Gartensiedlung sowie die Sanierung der Ortsdurchfahrt Bahnhofstrasse/Winterthurerstrasse.
6400Die Umsetzung bei der Überbauung Lindenacker erfolgt erst 2026. Es wurden mehr IRU-Nutzungsrechte verkauft als budgetiert.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen
7UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG1’386’091.64566’005.001’581’200.00618’800.00613’115.08618’557.74
Nettoinvestition820’086.64962’400.005’442.66
7101Wasserwerk [Gemeindebetrieb]1’155’943.29343’234.001’433’700.00418’800.00307’277.68231’709.82
7201Abwasserbeseitigung [Gemeindebetrieb]199’781.43222’771.0095’500.00200’000.00296’693.00386’847.92
7301Abfallwirtschaft [Gemeindebetrieb]12’506.3216’000.00
7410Gewässerverbauungen17’860.6036’000.009’144.40
7101Die Druckerhöhung Säntisblick, Pumpenleitung Egg-Möösli sowie die Tösstalstrasse konnten durch gute Arbeitsvergabe kostengünstiger saniert werden. Vorarbeiten wurden für die Gartensiedlung, Bahnunterpressung Verbindungsleitung Wallenwil-Eschlikon und die Oberdorfstrasse durchgeführt.
Die Subventionen der Gebäudeversicherung für die Druckerhöhung Säntisblick, Tösstalstrasse, Rebenstrasse sowie die Pumpenleitung Egg-Möösli wurden noch nicht verfügt.
7201Die Tösstalstrasse konnte durch gute Arbeitsvergabe kostengünstiger saniert werden. Vorarbeiten wurden für die Oberdorfstrasse sowie die Versickerungsanlage Nordstrasse/Rosenstrasse durchgeführt.
Der Nachtragskredit «Vergrösserung Mischabwasserkanal Farbstrasse», beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 27.11.2024, betraf die Beseitigung eines Engpasses in der Abwasserleitung im Bereich der Farbstrasse. Das Projekt wurde Anfang 2025 abgeschlossen.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen
8VOLKSWIRTSCHAFT1’546’311.1989’100.001’824’000.00393’500.00663’629.04132’800.00
Nettoinvestition1’457’211.191’430’500.00530’829.04
8711Elektrizitätswerk - Elektrizitätsnetz [Gemeindebetrieb]1’546’311.1989’100.001’824’000.00393’500.00663’629.04132’800.00
8711Die Tösstalstrasse sowie die Trafostationen Wallenwil Dorf und Hörnlistrasse konnten durch gute Arbeitsvergabe kostengünstiger saniert werden. Die Arbeiten an der Rebenstrasse wurden abgeschlossen. Zudem fanden Vorarbeiten für den Mittelspannungskabeleinzug Transformerstation Herdern bis Tösstal, die Wasserleitung Gartensiedlung, Bahnunterpressung Verbindungsleitung Wallenwil-Eschlikon und Oberdorfstrasse statt.
Der Smart Metering Roll-out konnte aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden. Die Einführung der neuen Verrechnungssoftware der Technischen Werke wurde erst Anfang 2026 abgeschlossen.
Die Auszahlung der Bundesbeiträge für die Trafostationen Wallenwil Dorf und Hörnlistrasse verzögert sich auf Ende 2026.
Rechnung 2025Budget 2025Rechnung 2024
AusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmenAusgabenEinnahmen
9FINANZEN UND STEUERN1’088’165.004’593’887.551’322’300.005’258’200.00932’020.444’735’368.66
Nettoinvestition3’505’722.553’935’900.003’803’348.22
9990Abschluss1’088’165.004’593’887.551’322’300.005’258’200.00932’020.444’735’368.66
5’682’052.555’682’052.556’580’500.006’580’500.005’667’389.105’667’389.10
Nettoinvestition
5’682’052.555’682’052.556’580’500.006’580’500.005’667’389.105’667’389.10

Budgetkredite

Abgeschlossene Investitionen

InvestitionsnummerBeschreibungBudget VorjahreRechnung VorjahreBudget 2025Rechnung 2025Budget 2026Total BudgetTotal Rechnung
INV00024Hörnlibrücke, Verbreiterung/Radweg/Sanierung2’000’400.001’776’804.840.00-26’371.550.002’000’400.001’750’433.29
INV00076Druckerhöhung Säntisblick0.0040’185.31263’400.00181’154.440.00263’400.00221’339.75
INV00159Regenwasserkanalisation Tösstalstrasse430’000.00391’458.440.003’020.170.00430’000.00394’478.61
INV00163Hangweg474’600.00366’638.730.0026’789.300.00474’600.00393’428.03
INV00171Fussweg Kapellstrasse/Bahnhofstrasse64’000.0061’138.600.00816.200.0064’000.0061’954.80
INV00180Rebenackerstrasse, ab Einlenker Bruggweierstrasse 1. Teil1’210’000.00932’979.6850’000.0051’126.290.001’260’000.00984’105.97
INV00183Riethof, in Richtung Oberdorfstrasse 1. Teil122’000.00105’290.700.002’402.200.00122’000.00107’692.90
INV00186Buchhaldenstrasse0.0098’033.550.003’786.350.000.00101’819.90
INV00192Sanierung Spielplatz Herdern0.000.0080’000.0081’678.250.0080’000.0081’678.25
INV00193Tösstalstrasse, ab Einlenker Hauptstr. bis Einlenker Stationsstr.0.0082’786.951’900’000.001’500’600.05188’000.002’088’000.001’583’387.00
INV00194Rebenstrasse, ab Einlenker Bruggweierstrasse 1. Teil0.0032’046.00796’500.00781’209.9550’000.00846’500.00813’255.95
INV00195Trafostation Hörnlistrasse0.003’158.74314’500.00404’120.440.00314’500.00407’279.18
INV00196Trafostation Wallenwil Dorf0.003’923.50209’000.00272’825.570.00209’000.00276’749.07
INV00197Verrechnungssoftware Technische Werke0.000.00221’000.00172’743.480.00221’000.00172’743.48
INV00198Smart Metering 20250.000.00250’000.00176’523.470.00250’000.00176’523.47
INV00201Pumpenleitung Egg-Möösli0.00817.95166’500.00157’558.970.00166’500.00158’376.92
INV00205Tempo 30 Gebiet Rosenstrasse0.002’192.7573’000.00-2’192.750.0073’000.000.00
Ergebnis4’301’000.003’897’455.744’323’900.003’787’790.83238’000.008’862’900.007’685’246.57

Investitionen in Realisierung

InvestitionsnummerBeschreibungBudget VorjahreRechnung VorjahreBudget 2025Rechnung 2025Budget 2026Total BudgetTotal Rechnung
INV00204Überbauung Lindenacker0.000.00-5’000.00-62’685.000.00-5’000.00-62’685.00
Ergebnis0.000.00-5’000.00-62’685.000.00-5’000.00-62’685.00

Vorleistungen für künftige Investitionen

InvestitionsnummerBeschreibungBudget VorjahreRechnung VorjahreBudget 2025Rechnung 2025Budget 2026Total BudgetTotal Rechnung
INV00062Mittelspannungskabeleinzug Transformerstation Herdern bis Tösstal0.001’457.320.00565.26127’000.00127’000.002’022.58
INV00071Sanierung Pumpwerk Rüteli32’000.009’842.540.000.000.0032’000.009’842.54
INV00118Hanfackerstrasse0.0012’036.450.000.000.000.0012’036.45
INV00162Oberdorfstrasse0.0028’863.080.0045’797.901’674’000.001’674’000.0074’660.98
INV00165Entlastungsleitung Krummacker0.0010’267.670.000.000.000.0010’267.67
INV00166Balterswilerstrasse, Einlenker Langwiesstr. bis Hauptstr.0.007’250.790.000.000.000.007’250.79
INV00179Hörnlistrasse, Riethof bis Hurnen0.0020’682.900.007’818.000.000.0028’500.90
INV00182Radweg Hörnlistrasse, Hörnlibrücke bis Ende Industriegebiet0.0028’001.650.000.000.000.0028’001.65
INV00191Sanierung Ortsdurchfahrt Bahnhofstrasse/Winterthurerstrasse (gebundene Ausgaben)0.0053’524.010.0025’836.5050’000.0050’000.0079’360.51
INV00203Bachöffnung Waldbach0.009’144.4036’000.0017’860.6015’000.0051’000.0027’005.00
INV00208Wasserleitung Gartensiedlung, Bahnhofstr. bis Bruggweierstr.0.000.000.009’880.49485’800.00485’800.009’880.49
INV00209Versickerungsanlage Nordstrasse/Rosenstrasse0.000.000.001’489.83411’000.00411’000.001’489.83
INV00210Bahnunterpressung Verbindungsleitung Wallenwil-Eschlikon 0.000.000.006’108.51393’900.00393’900.006’108.51
Ergebnis32’000.00181’070.8136’000.00115’357.093’156’700.003’224’700.00296’427.90

Anschlussgebühren / Nutzungsrechte

InvestitionsnummerBeschreibungBudget VorjahreRechnung VorjahreBudget 2025Rechnung 2025Budget 2026Total BudgetTotal Rechnung
INV00199Anschlussgebühren 20250.000.00-388’000.00-465’105.000.00-388’000.00-465’105.00
INV00200IRU Glasfasernutzungsrechte 2025 - 20440.000.00-70’000.00-115’115.000.00-70’000.00-115’115.00
Ergebnis0.000.00-458’000.00-580’220.000.00-458’000.00-580’220.00

Verpflichtungskredite

KontoProjektKreditbetragKumulierte Ausgaben bis 31.12.2024Kumulierte Einnahmen bis 31.12.2024Rechnung 2025Budget 2025Verfügbarer Restkredit
AusgabenEinnahmenAusgaben Einnahmen
Abgeschlossene Projekte:
3410Sport1’250’000.00799’438.700.00295’028.90179’610.00210’000.00171’000.00335’142.40
INV00175Sanierung Fussballanlage Herdern799’438.700.00295’028.90179’610.00210’000.00171’000.00
Urnenabstimmung 26.11.2023
7201Abwasserbeseitigung [Gemeindebetrieb]393’000.00183’134.550.00130’060.730.000.000.0079’804.72
INV00206Vergrösserung Mischabwasserkanal Farbstrasse183’134.550.00130’060.730.000.000.00
Gemeindeversammlung 27.11.2024
Laufende Projekte:
6150Gemeindestrassen600’000.000.000.000.000.000.000.00600’000.00
INV00191Sanierung Ortsdurchfahrt Bahnhofstrasse/Winterthurerstrasse (Aufwertungsmassnahmen )0.000.000.000.000.000.00
Gemeindeversammlung 26.06.2024
Sanierung Fussballanlage Herdern (INV00175)
Vergrösserung Mischabwasserkanal Farbstrasse (INV00206)
Sanierung Ortsdurchfahrt Bahnhofstrasse/Winterthurerstrasse (Aufwertungsmassnahmen) INV00191

Geldflussrechnung

Bezeichnung20252024
Geldfluss aus operativer Tätigkeit
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss)-357’933.29-364’352.65
Abschreibungen von Verwaltungsvermögen und Investitionsbeiträgen1’957’823.001’781’213.66
Abtragung Bilanzfehlbetrag0.000.00
Wertberichtigungen auf Darlehen und Beteiligungen0.000.00
Auflösung passivierte Investitionsbeiträge (-)-241’008.00-212’289.40
Realisierte Kursverluste (+) und Gewinne (-) / Wertberichtigungen Anlagen FV-342’793.00-116’502.30
Abnahme (+) / Zunahme (-) von Forderungen-21’320.43-721’165.85
Abnahme (+) / Zunahme (-) von aktiven Rechnungsabgrenzungen41’724.93-168’520.72
Abnahme (+) / Zunahme (-) von Vorräten2’828.00127.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von laufenden Verbindlichkeiten545’705.281’355’818.17
Abnahme (-) / Zunahme (+) von passiven Rechnungsabgrenzungen161’338.02-47’905.33
Abnahme (-) / Zunahme (+) von kurzfristigen Rückstellungen0.00-100’000.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von langfristigen Rückstellungen0.000.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Spezialfinanzierungen im Eigenkapital390’045.07439’389.51
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Fonds im Eigenkapital0.000.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Legaten und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im EK0.000.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Rücklagen der Globalbudgetbereiche0.000.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Vorfinanzierungen-289’869.400.00
Geldfluss aus operativer Tätigkeit 1’846’540.181’845’812.09
Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit
Liquiditätswirksame Einnahmen (+) der Investitionsrechnung (exkl. Darlehen/Beteiligungen)1’386’428.331’220’218.39
Liquiditätswirksame Ausgaben (-) der Investitionsrechnung (exkl. Darlehen/Beteiligungen)-4’595’483.40-4’717’842.02
Rückzahlung bzw. Verkauf (+) von Darlehen und Beteiligungen, Grundkapitalien VV0.000.00
Vergabe bzw. Kauf (-) von Darlehen und Beteiligungen, Grundkapitalien VV0.000.00
Geldfluss aus Investitionstätigkeit ins Verwaltungsvermögen-3’209’055.07-3’497’623.63
Verkauf (+) von Sachanlagen FV0.0018’427.00
Kauf (-) / Investitionen (-) von Sachanlagen FV-10’678.050.00
Zunahme (-) / Abnahme (+) von Kontokorrenten (aktive) mit Dritten0.000.00
Verkauf (+) von Finanzanlagen FV90’605.0028’083.80
Kauf (-) von Finanzanlagen FV-70’118.15-80’892.20
Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins Finanzvermögen9’808.80-34’381.40
Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit -3’199’246.27-3’532’005.03
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Kontokorrenten (passive) mit Dritten-322’063.65638’672.31
Aufnahme (+) von Finanzverbindlichkeiten4’000’000.001’000’000.00
Rückzahlung (-) von Finanzverbindlichkeiten-2’000’000.000.00
Abnahme (-) / Zunahme (+) von Verbindlichkeiten gegenüber Fonds im Fremdkapital0.000.00
Zunahme (+) von Legaten und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im EK0.000.00
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit1’677’936.351’638’672.31
Total Geldfluss325’230.26-47’520.63
Bestand Flüssige Mittel 1.1.1’501’210.171’548’730.80
Bestand Flüssige Mittel 31.12.1’826’440.431’501’210.17

Bericht Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission

Anhang

zur Jahresrechnung 2025

Die Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 1. Mai 2023 erstellt. Diese beruht auf den Grundsätzen des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) und orientiert sich an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.

Grundsätze des Rechnungsmodells HRM2

Die Hauptelemente des Rechnungsmodells HRM2 sind die Bilanz, die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Geldflussrechnung und der Anhang.

Die Bilanz zeigt die Vermögenslage auf. In der Bilanz werden die Aktiven (gegliedert in Finanz- und Verwaltungsvermögen) und die Passiven (gegliedert in Fremdkapital und Eigenkapital) gegenübergestellt. Der Saldo ist der Bilanzierungsüberschuss-/Fehlbetrag.

Die Erfolgsrechnung weist für die Rechnungsperiode die Vermehrungen (Erträge) und Verminderungen (Aufwände) des Vermögens aus. Der Gesamterfolg verändert den Bilanzüberschuss bzw. den Bilanzfehlbetrag.

Die Investitionsrechnung umfasst wesentliche Ausgaben mit mehrjähriger Nutzungsdauer, sowie die dazugehörigen Investitionseinnahmen.

Die Geldflussrechnung stellt die Geldflüsse aus der operativen Tätigkeit, den Investitions- und den Finanzierungsvorgängen dar. Als Saldo resultiert die Veränderung der Flüssigen Mittel gegenüber dem Vorjahr.

Als Anhang zur Jahresrechnung ist offenzulegen:

  • Der Eigenkapitalnachweis
  • Der Rückstellungsspiegel
  • Der Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel
  • Der Anlagespiegel
  • Angaben zu Vorfinanzierungen
  • Die Grundsätze der Rechnungslegung
  • Zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der finanziellen Risiken von Bedeutung sind.

Anlagen des Finanzvermögens

Das Finanzvermögen wird periodisch, mindestens aber alle zehn Jahre, neu bewertet.

Die Neubewertungsreserve aus dem Übergang zu HRM2 war fünf Jahre zweckgebunden (2017–2021) und wird anschliessend während weiteren fünf Jahren (2022–2026) schrittweise ins Eigenkapital überführt. Die erste Tranche über CHF 200’000 wurde per 31.12.2022 ins Eigenkapital überführt. Durch die Anpassung der Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden per 01.05.2023 wurde nebst der bisher vorgesehenen Auflösung zu Gunsten des Bilanzüberschusses auch die Auflösung zu Gunsten einer Vorfinanzierung möglich. An der Gemeindeversammlung vom 26.06.2024 wurde die Teilauflösungen von CHF 1’310’000 zu Gunsten der Vorfinanzierung «Sanierung Ortsdurchfahrt Bahnhofstrasse/Winterthurerstrasse» beschlossen. An den Gemeindeversammlungen vom 27.11.2024 bzw. 25.11.2025 wurden weitere Teilauflösungen von CHF 1’198’000 zu Gunsten der Vorfinanzierung «Tösstalstrasse, ab Einlenker Hauptstr. bis Einlenker Stationsstr.» und CHF 897’000 für die Vorfinanzierung «Oberdorfstrasse» beschlossen. Die verbliebene Neubewertungsreserve von CHF 224.95 wurde per 31.12.2025 ins Eigenkapital übertragen.

Sachanlagen des Verwaltungsvermögens

Die Aktivierungsgrenze für Sachanlagen des Verwaltungsvermögens beträgt für die Gemeinde Eschlikon CHF 50’000. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn linear abgeschrieben gemäss Handbuch HRM2 des Kantons Thurgau.

BezeichnungJahrein %
Grundstücke nicht überbaut402.50
Strassen254.00
Tiefbauten402.50
Übrige Tiefbauten303.33
Kanal- und Leitungsnetze502.00
Gebäude, Hochbauten333.00
Technische Gebäudeeinrichtungen156.67
Waldungen402.50
Mobilien und Maschinen812.50
Spezialfahrzeuge (Feuerwehr)156.67
Informatik- und Kommunikationssysteme425.00
Software520.00
Anschlussgebühren (Passivierte Investitionsbeiträge)205.00

Die Unterflurbehälter werden abweichend von der oben abgebildeten Abschreibungstabelle über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren (5%) abgeschrieben. Dies entspricht der erwarteten Lebensdauer der Behälter bei regelmässigem Unterhalt.

Die Restwerte des bestehenden Verwaltungsvermögens im Übergang zu HRM2 werden in der Regel über 10 Jahre linear abgeschrieben. Entstehen zu grosse Belastungen aus grossen Investitionen der letzten Jahre, können diese Anlagen aufgrund ihrer Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Der Werkhof wird aus oben genanntem Grund weiterhin mit 5%, resp. über 20 Jahre abgeschrieben. Das Glasfasernetz mit 3.33%, resp. über 30 Jahre.

Das Tanklöschfahrzeug (TLF) wird gemäss der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV) über 25 Jahre abgeschrieben.

Zusätzliche Angaben

Freiwillige Finanzverwaltung Soziale Dienste Süd

Die Gemeinden Bichelsee-Balterswil, Eschlikon und Fischingen haben sich per 01.01.2023 im Bereich der Sozialhilfe und des Case Managements zu den «Sozialen Dienste Süd» zusammengeschlossen. Die Sozialen Dienste Süd unterstützen nebst der wirtschaftlichen Sozialhilfe auch Personen, die über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen, jedoch Unterstützung bei der Budgetierung, pünktlichen Bezahlung der Rechnungen, bei der Schuldensanierung oder Ähnlichem benötigen. Das durch die Sozialen Dienste Süd verwaltete Vermögen der Klientel, welches sich Ende 2025 auf CHF 44’237.85 beläuft, wird nicht in den Bilanzen der beteiligten Gemeinden geführt. Der Anteil für Eschlikon beträgt per 31.12.2025 CHF 37’979.25 (Vorjahr CHF 68’471.14).

Spendenkonto Soziale Dienste Süd

Die Sozialen Dienste Süd verfügen über ein Spendenkonto, um daraus besondere Auslagen von Menschen zu übernehmen, welche am Existenzminimum leben. Mit den erhaltenen Spendengeldern können im Rahmen der Sozialberatung spezielle Auslagen wie beispielsweise die Finanzierung eines Skilagers, der Besuch der Musikschule, die Ausübung eines Hobbys oder Ferien für Alleinerziehende ermöglicht werden. Die Spenden aus den drei beteiligten Gemeinden werden in einem Konto gesammelt. Mit der Spende kann jedoch die zu begünstigende Gemeinde ausgewählt werden, dazu werden innerhalb des Kontos einzelne Fonds geführt. Das durch die Sozialhilfebehörden der entsprechenden Gemeinde verwaltete Spendenkonto, welches sich Ende 2025 auf CHF 24’442.96 beläuft, wird nicht in den Bilanzen der beteiligten Gemeinden geführt. Der Anteil für Eschlikon beträgt per 31.12.2025 CHF 22’111.81 (Vorjahr CHF 18’364.31).

Eigenkapitalnachweis

KontoKontobezeichnungBilanz per
31.12.2024
Bilanz per
31.12.2025
Veränderung
29Eigenkapital-23’651’185.34 -23’393’427.72 257’757.62
2900Spezialfinanzierungen im EK-8’385’760.03 -8’775’805.10 -390’045.07
2900.10Spezialfinanzierung Wasserwerk-2’248’322.46 -2’385’420.10 -137’097.64
2900.20Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung-890’503.27 -784’164.36 106’338.91
2900.30Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung-85’614.00 -55’324.98 30’289.02
2900.40Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk-5’934’473.30 -6’303’619.51 -369’146.21
2900.41Spezialfinanzierung Stromhandel-170’421.85 -263’865.86 -93’444.01
2900.70Spezialfinanzierung Ersatzabgaben Feuerwehr-476’037.04 -421’631.94 54’405.10
2900.80Spezialfinanzierung Glasfasernetz1’339’782.54 1’358’029.92 18’247.38
2900.90Spezialfinanzierung Flur und Wald79’829.35 80’191.73 362.38
2930Vorfinanzierungen-4’040’000.00 -5’845’130.60 -1’805’130.60
2960Neubewertungsreserve Finanzvermögen-2’095’224.95 0.00 2’095’224.95
2999Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre-9’130’200.36 -9’130’425.31 -224.95
- Gewinn / + Verlust357’933.29

Beteiligungsspiegel

Privatrechtliche Unternehmungen (Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Selbständige Anstalten)

OrganisationRechtsformTätigkeitsbereichKonto / FunktionAnteil der GemeindeBuchwert 31.12.2025
Genossenschaft Konzert und Theater St. GallenGenossenschaftFührung eines Konzert- und Theaterbetriebs1070.20 / 969010 Anteilscheine
à CHF 100.00
1.00
Radio- und Fernsehgenossenschaft
Zürich Schaffhausen (RFZ)
GenossenschaftFörderung und Erhaltung des öffentlichen Medienangebots1070.20 / 96902 Anteilschein
à CHF 50.00
100.00
Genossenschaft Regionales Alterszentrum Tannzapfenland, MünchwilenGenossenschaftBetreiben des Alterszentrum für die Region Hinterthurgau (Tannzapfenland)1070.20 / 969020 Anteilscheine
à CHF 200.00
4’000.00
Badegenossenschaft BichelseeGenossenschaftAnlage und Unterhalt eines Badeplatzes1070.20 / 96901 Anteilscheine
à CHF 200.00
200.00
Parkbad an der Murg, MünchwilenGenossenschaftAnlage und Unterhalt eines Badeplatzes1070.20 / 96903 Anteilscheine
à CHF 100.00
300.00
REGI Die Neue , SirnachGenossenschaftHerausgabe einer regionalen Zeitung1070.20 / 96902 Anteilscheine
à CHF 500.00
1.00
Skilift OberwangenGenossenschaftBetreiben eines Skilifts1070.20 / 96908 Anteilscheine
à CHF 100.00
800.00
Schweizer Zucker AG, FrauenfeldAGProduktion und Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln1070.00 / 96907 Namenaktien
à CHF 10.00
161.00
Appenzeller Bahnen AGAGErbringung von Transportdienstleistungen1070.00 / 96906'800 Namensaktien
à CHF 1.00
6’602.80
Thurgie AG, SirnachAGVersorgung der beteiligten Gemeinden mit preisgünstiger elektrischer Energie1070.00 / 9690200 Namenaktien
à CHF 100.00
20’000.00
EKT Energie AG, ArbonAGVersorgung der Endverteiler mit Elekrizität1070.00 / 96901'000 Namenaktien
à CHF 18.00
1'000 Namenaktien
à CHF 10.00
27’000.00
Wiler Sportanlagen AG, Wil (WISPAG)AGFührung von Sport- und branchenverwandten Betrieben oder Anlagen1070.00 / 9690100 Namenaktien
à CHF 100.00
10’000.00
Abraxas Informatik AGAGAnbieterin von Informatik- und damit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen 1070.00 / 969050 Namenaktien
à CHF 100.00
7’100.00
Total Aktien 70’863.80
Total Anteilscheine 5’402.00
Total 76’265.80

Gewährleistungsspiegel

Gemeindeverbände, Verbände, Vereine, Verträge

FunktionOrganisationRechtsformTätigkeitsbereichVerpflichtungBeitragRechtsbeziehungBemerkungen
0222Thurgie AG, Sirnach (Energieberatung)FachstelleEnergieberatung für Einwohnerinnen und EinwohnerBeitrag pro EinwohnerCHF 0.60 / EinwohnerAuftraggeber1 VR
2 Delegierte
0224Schweizerischer GemeindeverbandVerbandInformationsorgan des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Medienpartner der Organisation Kommunale Infrastruktur sowie der Schweizerischen Konferenz der Stadt- und GemeindeschreiberPauschalbetrag Abstufung nach EinwohnerzahlCHF 1’200Verbandsmitgliedschaft
0224Verband Thurgauer Gemeinden (VTG)VerbandEinsatz zur Wahrung der Gemeindeautonomie und Vertretung von Gemeindeinteressen gegenüber Bund, Regierung, Kant. Verwaltung, Verbänden und anderen Organisationen.

Stelle zur Koordinierung der
digitalen Transformation eTG
Beitrag pro EinwohnerCHF 1 / Einwohner plus Sockelbeitrag

Beitrag eTG CHF 1 / Einwohner
Verbandsmitgliedschaft4 Delegierte
0224Digitalarchiv ThurgauVereinDer Verein betreibt für seine Mitglieder ein Langzeitarchiv für digitale Daten.Beitrag Passivmitglied CHF 150./Jahr, Aktivimitgliedschaft: DefizitübernahmeCHF 150Vereinsmitgliedschaft1 Delegierter
0224GIS-Verbund ThurgauVereinKoordinationsstelle im Bereich Geoinformation im Kanton Thurgau Beratung in technischen, rechtlichen und finanziellen BelangenGrundbeitrag sowie Pro-Kopf-Beitrag pro EinwohnerGrundbeitrag CHF 1'000
Pro Kopf-Beitrag CHF 0.25 / Einwohner
Auftraggeber1 Delegierter
1408Regionale Berufsbeistandschaft
Bezirk Münchwilen
VereinDer Verein erfüllt den gesetzlichen Auftrag der Mitgliedsgemeinden zur Errichtung, Führung und Finanzierung der Berufsbeistandschaften.im Verhältnis der Einwohnerzahl und nach Anzahl Fällen. Bei Bilanzverlusten besteht Nachschusspflicht.Vereinsmitgliedschaft1 Vorstand,
1 Delegierter
1620Zivilschutzorganisation HinterthurgauVerbandFühren einer regional tätigen Zivilschutzkompanie, deren Aufgabenbereiche sich nach den jeweils gültigen Normen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts richten.Anteil im Verhältnis zur
Einwohnerzahl
Verbandsmitgliedschaft1 Delegierter
3290ThurKulturVereinKulturförderung der politischen Gemeinden der Regio Wil und der Ämter für Kultur des Kantons St.Gallen sowie des Kantons Thurgau im Verbund mit Kulturschaffenden und Kulturveranstaltenden sowie Dritten.Beitrag pro EinwohnerCHF 1 / EinwohnerVereinsmitgliedschaft1 Delegierter
3290Kulturverein EschlikonVereinPflege des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens mit dem Ziel, regelmässig kulturelle Veranstaltungen in Eschlikon anzubietenBeitrag gem. BudgetCHF 2’500Auftraggeber1 Delegierter
3410Wiler Sportanlagen AGInteressens-gemeinschaftBetrieb des IGP Sportpark BergholzGemäss LeistungsvereinbarungCHF 19'672Auftraggeber1 VR
1 Delegierter
3410Parkbad an der MurgGenossenschaftBetrieb und Unterhalt Schwimmbadgemäss VerteilschlüsselCHF 15’576Genossenschaftsmitglied1 Delegierter
1 Mitglied BK
4210Spitex-Verein Münchwilen – Eschlikon, MünchwilenVereinSpitex-Dienstleistungen: Fachgerechte, bedarfsorientierte Hilfe und Pflege zu HauseBeitrag pro Einwohner
Leistungsvereinbarung nach Gesetzgebung
CHF 10 / EinwohnerAuftraggeber1 Beiratsmitglied
5350Pro Senectute ThurgauStiftungSteuererklärungs- und Treuhanddienst, Sozialberatung für Menschen ab dem 60. Lebensjahr.Beitrag pro Einwohner (gemäss Leistungsvereinbarung)CHF 0.50 / EinwohnerAuftraggeber
5450Perspektive ThurgauGemeinde-
Zweckverband
Gesundheitsförderung und Prävention, Paar-, Familien- und Jugendberatung, Mütter- und VäterberatungBeitrag pro EinwohnerCHF 15.15 / EinwohnerVerbandsmitgliedschaft1 Vorstand
5450Tageseltern-Verein HinterthurgauVereinDer Verein fördert die Vermittlung von Tagespflegeplätzen, im Interesse der Kinder, Eltern und Tageseltern im Hinterthurgau.Beitrag gem. Leistungsvereinbarung Gewinn-/VerlustbeteiligungAuftraggeber1 Delegierte
7101Reg. Wasserversorgung HinterthurgauGemeinde-
Zweckverband
Versorgung der angehörenden Partner mit TrinkwasserVerbandsmitgliedschaft5 Delegierte
7201Abwasserverband Oberes MurgtalGemeinde-
Zweckverband
Sammlung, Reinigung und Beseitigung der anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwasser. Bau und Betrieb, Erneuerung und Werterhaltung der VerbandsanlagenProzentanteil am KostenverteilerVerbandsmitgliedschaft2 Delegierte
7201Abwasserzweckverband LützelmurgtalGemeinde-
Zweckverband
Sammlung, Reinigung und Beseitigung der anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwasser. Bau und Betrieb, Erneuerung und Werterhaltung der VerbandsanlagenProzentanteil am KostenverteilerVerbandsmitgliedschaft2 Mitglieder BK + 8 Delegierte
7301Regionale Tierkörpersammelstelle HinterthurgauVerbandBau und Betrieb einer regionalen TierkörpersammelstelleVerteilschlüssel gemäss VereinbarungVerbandsmitgliedschaft1 Vorstand,
1 Delegierter
7301ZAB - Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid ZweckverbandDer Verband bewirtschaftet Abfälle aus Haushalt, Gewerbe und Industrie.Verbandsmitgliedschaft1 Delegierter
7690Trägerverein EnergiestadtVereinVerleihung des Labels Energiestadt und Förderng für dessen WeiterentwicklungPauschalbetragCHF 1’600Mitglied
7900Regio WilVereinNachhaltige Entwicklung der Region durch die Verbindung von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Interessen. Koordination und Abstimmung der kommunalen / regionalen Planung.Beitrag pro EinwohnerCHF 7.50 / EinwohnerVereinsmitgliedschaft1 Mitglied Fachgruppe Mobilität
8400Thurgau TourismusVereinFöderung der Tourismusregion Dachorganisation des Tourismus im Kanton ThurgauGrundbeitrag sowie Pro-Kopf-Beitrag pro EinwohnerGrundbeitrag CHF 500
Pro Kopf-Beitrag
CHF 0.25 / Einwohner
Vereinsmitgliedschaft

Anlagespiegel

Anschaffungskosten per 01.01.2025 inkl. AufwertungenZugänge (+)
Abgänge (-)
UmgliederungenAnschaffungskosten per 31.12.2025Kumulierte Abschreibungen per 01.01.2025Planmässige AbschreibungenAusserplanm. Abschreibungen, WertberichtigungenAbgänge (+)UmgliederungenKumulierte Abschreibungen per 31.12.2025Buchwert per 31.12.2025
Finanzanlagen
1070.00 Aktien 85’050-180084’8705030-14’50900-14’00670’864
1070.20 Anteilscheine7’400007’40000-1’99800-1’9985’402
Total Finanzanlagen92’450-180092’2705030-16’50700-16’00476’266
Sachanlagen FV
1080.00 Grundstücke FV2’229’068002’229’068321’0900350’00000671’0902’900’158
1080.80 Grundstücke im Landkreditkonto0000000000
1084.00 Gebäude Finanzvermögen00002’050’0000002’050’0002’050’000
Total Sachanlagen FV2’229’068002’229’0682’371’0900350’000002’721’0904’950’158
Sachanlagen VV *
1401.00 Strassen / Verkehrswege11’758’9671’204’438012’963’405-3’209’984-617’261000-3’827’2459’136’160
1402.00 Wasserbau177’62717’8610195’488-19’968-3’341000-23’309172’179
1403.00 Tiefbauten allgemeiner Haushalt799’439197’0970996’5360-33’219000-33’219963’317
1403.11 Tiefbauten Wasser5’698’762947’96506’646’728-1’502’751-258’205000-1’760’9564’885’772
1403.12 Tiefbauten Elektrizitätswerk5’377’0351’252’54106’629’576-2’236’224-331’539000-2’567’7634’061’814
1403.13 Tiefbauten Glasfasernetz4’567’822-62’68504’505’137-1’156’105-146’624000-1’302’7293’202’408
1403.14 Tiefbauten Abwasser2’385’702179’45902’565’161-186’482-50’996000-237’4782’327’683
1403.15 Tiefbauten Abfallwirtschaft119’19100119’191-23’982-5’977000-29’95989’232
1404.00 Hochbauten3’185’326003’185’326-1’299’055-174’974000-1’474’0291’711’297
1405.00 Waldungen16’0000016’000-12’800-1’600000-14’4001’600
1406.00 Mobilien allgemeiner Haushalt664’93200664’932-275’690-83’156000-358’846306’087
1406.10 Mobilien Eigenwirtschaftsbetriebe441’743176’5230618’267-205’681-76’904000-282’585335’682
1406.11 Mobilien Feuerwehr581’06000581’060-175’401-30’970000-206’371374’689
1420.10 Software Eigenwirtschaftsbetriebe0172’7430172’7430-34’551000-34’551138’192
Total Sachanlagen VV35’773’6074’085’943039’859’550-10’304’121-1’849’317000-12’153’43827’706’111
Investitionsbeiträge
1464.00 Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an öffentliche Unternehmungen3’320’000003’320’000-402’426-100’606000-503’0322’816’968
1466.00 Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck79’0000079’000-63’200-7’900000-71’1007’900
Total Investitionsbeiträge3’399’000003’399’000-465’626-108’506000-574’1322’824’868
Passivierte Investitionsbeiträge
2068.50 Passivierte Investitionsbeiträge: Anschlussgebühre-3’287’461-465’1050-3’752’566685’116198’551000883’667-2’868’899
2068.52 Passivierte Investitionsbeiträge: IRU-Nutzungsrech-732’164-115’1150-847’27979’28042’457000121’737-725’542
Total Passivierte Investitionsbeiträge-4’019’625-580’2200-4’599’845764’396241’0080001’005’404-3’594’441
Ergebnis37’474’5003’505’543040’980’043-7’633’759-1’716’815333’49300-9’017’08131’962’962

Vorfinanzierungen

KontoProjektStand 01.01.2025Rechnung 2025Budget 2025Stand 31.12.2025
EntnahmeEinlageEntnahmeEinlage
3410Sport
2930.01Vorfinanzierung Sanierung Fussballanlage Herdern1’140’000.00255’638.4038’000.00884’361.60
Beschluss an Gemeindeversammlung 30.11.2023
Ertragsüberschuss 2022 1’000’000.00
Ertragsüberschuss 2023 140’000.00
Auflösung nicht benötigte Vorfinanzierung225’142.40
Auflösung über Abschreibedauer 2025- 205430’496.0038’000.00
6150Gemeindestrassen
2930.02Vorfinanzierung Sanierung Ortsdurchfahrt Bahnhofstrasse/Winterthurerstrasse2’900’000.002’900’000.00
Beschluss an Gemeindeversammlung 26.06.2024
Ertragsüberschuss 20231’590’000.00
Auflösung Neubewertungsreserve 20241’310’000.00
2930.03Vorfinanzierung Tösstalstrasse, ab Einlenker Hauptstr. bis Einlenker Stationsstr.0.0034’231.001’198’000.0048’000.001’163’769.00
Beschluss an Gemeindeversammlung 27.11.2024
Auflösung Neubewertungsreserve 20251’198’000.00
Auflösung über Abschreibedauer 2025- 204934’231.0048’000.00
2930.04Vorfinanzierung Oberdorfstrasse0.00897’000.00897’000.00
Beschluss an Gemeindeversammlung 25.11.2025
Auflösung Neubewertungsreserve 2025897’000.00
Total4’040’000.00289’869.402’095’000.0086’000.000.005’845’130.60

Abrechnung Landkreditkonto

Kreditkompetenz vom 27. Juni 2017: CHF 5'000'000
BezeichnungParz. Nr.Fläche m2Buchwert 01.01.2025Zugang Zuwachs ZinsenAbgangGewinnBuchwert 31.12.2025
Total0.000.000.000.000.000.00

Finanzkennzahlen Anhang

Gestützt auf die HRM2-Fachempfehlung Nr. 18 sind folgende Kennzahlen jährlich zu ermitteln und zu veröffentlichen:

  • Nettoverschuldungsquotient (siehe Traktandum 2, Finanzkennzahlen)
  • Selbstfinanzierungsgrad (siehe Traktandum 2, Finanzkennzahlen)
  • Zinsbelastungsanteil (siehe Traktandum 2, Finanzkennzahlen)
  • Bruttoverschuldungsanteil
  • Investitionsanteil
  • Kapitaldienstanteil (siehe Traktandum 2, Finanzkennzahlen)
  • Nettoschuld pro Einwohner (siehe Traktandum 2, Finanzkennzahlen)
  • Selbstfinanzierungsanteil
  • Bilanzüberschussquotient (siehe Traktandum 2, Finanzkennzahlen)

Bruttoverschuldungsanteil

2025
83.27
%
2024
70.26
%

Der Bruttoverschuldungsanteil ist eine Grösse zur Beurteilung der Verschuldungssituation bzw. der Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Er zeigt an, wie viele Prozente vom Finanzertrag benötigt werden, um die Bruttoschulden abzutragen.

Richtwerte:

< 50% sehr gut
50–100% gut
100–150% mittel
150–200% schlecht
> 200% kritisch

Investitionsanteil

2025
20.05
%
2024
20.08
%

Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen und den Einfluss auf die Nettoverschuldung.

Richtwerte:

< 10% schwach
10–20% mittel
20–30% stark
> 30% sehr stark

Selbstfinanzierungsanteil

2025
7.22
%
2024
7.90
%

Der Selbstfinanzierungsanteil charakterisiert die Finanzkraft und den finanziellen Spielraum einer Gemeinde. Er gibt an, welchen Anteil ihres Ertrages die öffentliche Körperschaft zur Finanzierung ihrer Investitionen aufwenden kann.

Richtwerte:

> 20% gut
10–20% mittel
< 10% schwach

Traktandum 3

Genehmigung der Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)

Zweck der BGO

Die BGO der Gemeinde Eschlikon regelt die Finanzierung zentraler kommunaler Leistungen und Infrastrukturen. Sie betrifft insbesondere die Gebühren und Beiträge der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Elektrizitätsversorgung sowie die Gebühren im Bauwesen. Die BGO legt fest, welche Leistungen gebührenpflichtig sind, nach welchen Kriterien Gebühren erhoben werden und wie die Kosten auf die Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden.

Aufbau der Gebühren

Es gibt einmalige Gebühren, vor allem Anschlussgebühren, die beim erstmaligen Anschluss einer Liegenschaft an ein Werk anfallen und der Mitfinanzierung der bestehenden Infrastruktur dienen. Darüber hinaus gibt es wiederkehrende Gebühren, die jährlich oder laufend erhoben werden. Sie bestehen aus einer Grundgebühr, die die  verbrauchsunabhängigen Infrastrukturkosten deckt, sowie einer Mengengebühr, die sich nach dem tatsächlichen Verbrauch ausrichtet. Die Grundgebühr deckt die Kosten, die unabhängig vom individuellen Verbrauch entstehen, wie etwa das Leitungsnetz, Reservoirs, Pumpwerke, Steuerungs- und Messtechnik, Unterhalt, Bereitschaftsdienst und Verwaltung. Die Mengengebühr bildet die variablen Kostenanteile ab.

Spezialfinanzierung

Die Bereiche Wasser, Abwasser, Elektrizität sowie teilweise das Bauwesen werden als sogenannte Spezialfinanzierungen geführt. Das bedeutet, dass diese Bereiche finanziell getrennt vom übrigen Gemeindehaushalt betrachtet werden und sich selbst tragen müssen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und dürfen ausschliesslich für den jeweiligen Bereich verwendet werden. Damit werden sowohl der laufende Betrieb als auch der Unterhalt sowie notwendige Erneuerungen und Investitionen finanziert. Eine Finanzierung über allgemeine Steuermittel ist ausgeschlossen.

Grundprinzipien

Für die Gebührenfestlegung sind zwei Grundprinzipien massgebend: das Kostendeckungsprinzip und das Verursacherprinzip.

Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass die Einnahmen aus den Gebühren die tatsächlichen Kosten eines Aufgabenbereichs decken sollen. Dazu gehören neben den laufenden Betriebs- und Unterhaltskosten auch Abschreibungen, Zinsen sowie die Finanzierung zukünftiger Investitionen für die Erneuerung und den Ausbau der Infrastruktur. Ziel ist nicht die Erwirtschaftung eines Gewinns, sondern eine nachhaltige Finanzierung, welche den langfristigen Werterhalt der Anlagen sicherstellt und grössere Gebührensprünge in der Zukunft vermeidet.

Das Verursacherprinzip stellt sicher, dass die Kosten möglichst von denjenigen getragen werden, die die Infrastruktur beanspruchen. Dabei wird berücksichtigt, dass ein Teil der Kosten unabhängig vom effektiven Verbrauch entsteht, da die Infrastruktur jederzeit bereitgestellt werden muss. So verursacht beispielsweise ein Gebäude auch dann Infrastrukturkosten, wenn der Verbrauch zeitweise gering ist, da Leitungen, Anschlüsse und Anlagen dennoch dimensioniert, unterhalten und betrieben werden müssen. Eine verursachergerechte Gebührenstruktur berücksichtigt deshalb sowohl fixe Kostenanteile über die Grundgebühr als auch verbrauchsabhängige Kosten über die Mengengebühr.

Gebührenentwicklung und Handlungsbedarf

Die aktuell gültigen Gebühren stammen grösstenteils aus dem Jahr 2009. Anpassungen erfolgten 2013 bei der Mengengebühr für Wasser und Abwasser sowie 2020 bei den Anschlussgebühren der Elektrizitätsversorgung. In den vergangenen Jahren sind die Betriebs-, Unterhalts- und Investitionskosten deutlich gestiegen. Gleichzeitig haben sich die gesetzlichen und technischen Anforderungen erhöht, insbesondere bei  der Abwasserreinigung. Der Anteil der Betriebskosten beider Abwasserreinigungsanlagen (ARA) stieg von 2022 (CHF 518'883) bis 2025 (CHF 746'826) um 44%. Um den Werterhalt sowie notwendige Unterhalts- und Ausbauprojekte sicherzustellen und die Spezialfinanzierungen nachhaltig zu stabilisieren, ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich.

Anpassungen im Bereich Wasserversorgung

Im Bereich der Wasserversorgung wird die Mengengebühr von bisher CHF 2.25 auf neu CHF 2.00 pro Kubikmeter gesenkt. Gleichzeitig wird die Grundgebühr bzw. der fixe Gebührenanteil erhöht. Diese Anpassung dient der besseren Abbildung der tatsächlichen Kostenstruktur. Gesamthaft werden mit dieser Anpassung Mehreinnahmen von rund 18 Prozent erwartet.

Bisher wurden rund 90% der Kosten über die Mengengebühr und nur rund 10% über die Grundgebühr finanziert. Dies führte dazu, dass ein grosser Teil der fixen Infrastrukturkosten über den Verbrauch abgerechnet wurde, obwohl dieser unabhängig vom individuellen Verbrauch entsteht. Fachliche Empfehlungen sehen einen deutlich höheren Anteil (bis zu 50%) der Grundgebühr vor, um die Infrastrukturkosten sachgerechter zu verteilen. Mit der vorliegenden Anpassung wird bewusst ein ausgewogener und vertretbarer Zwischenschritt umgesetzt, indem der Anteil der Grundgebühr auf rund 30% erhöht wird.

Die Senkung der Mengengebühr bei gleichzeitiger Erhöhung der Grundgebühr führt somit zu einer sachgerechteren und stabileren Finanzierung. Während der Preis pro Kubikmeter sinkt, wird ein grösserer Anteil der fixen Infrastrukturkosten über die Grundgebühr finanziert. Dadurch wird die Gebührenstruktur verursachergerechter und weniger abhängig von Verbrauchsschwankungen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die notwendige Infrastruktur langfristig zuverlässig betrieben und erneuert werden kann.

Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem EFH ergeben sich daraus künftig wiederkehrende Wassergebühren von rund CHF 46.50 pro Monat. Dies entspricht einer Veränderung von CHF 12.30 pro Monat bzw. 35% gegenüber der bisherigen Gebührenbelastung. Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem MFH ergeben sich daraus künftig wiederkehrende Wassergebühren von rund CHF 23.30 pro Monat. Dies entspricht einer Veränderung von CHF -0.75 pro Monat bzw. -3% gegenüber der bisherigen Gebührenbelastung.

Anpassungen im Bereich Abwasserentsorgung

Auch im Bereich der Abwasserentsorgung wird die Gebührenstruktur angepasst. Die Mengengebühr beträgt neu CHF 2.00 anstelle der bisher verrechneten CHF 1.55 pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch.

Zusätzlich erfolgt eine wesentliche Anpassung bei der Grundgebühr. Bisher wurde eine pauschale Grundgebühr von CHF 48 pro Haushalt oder Betrieb erhoben, unabhängig von der Grösse der Liegenschaft oder der tatsächlich entwässerten Fläche. Diese pauschale Regelung ist nicht verursachergerecht, da grössere Grundstücke und stärker versiegelte Flächen die Infrastruktur höher beanspruchen als kleinere Liegenschaften.

Neu wird die Grundgebühr auf Basis der tatsächlich entwässerten Grundstücksfläche sowie des entsprechenden Entwässerungsfaktors berechnet. Dadurch wird die tatsächliche Beanspruchung der Infrastruktur besser berücksichtigt und eine sachgerechtere Kostenverteilung erreicht. Diese Anpassung stärkt das Verursacherprinzip und sorgt für eine faire und transparente Gebührenstruktur.

Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem EFH ergeben sich daraus künftig wiederkehrende Abwassergebühren von rund CHF 33.60 pro Monat. Dies entspricht einer Veränderung von CHF 8.95 pro Monat bzw. 36% gegenüber der bisherigen Gebührenbelastung. Für einen durchschnittlichen Haushalt in einem MFH ergeben sich daraus künftig wiederkehrende Abwassergebühren von rund CHF 20.40 pro Monat. Dies entspricht einer Veränderung von CHF 1.15 pro Monat bzw. 5% gegenüber der bisherigen Gebührenbelastung.

Anpassungen im Bereich Elektrizitätsversorgung

Die Anschlussgebühr an das Niederspannungsnetz wird neu basierend auf dem maximalen Nennstrom des Anschlussüberstromunterbrechers bzw. des Einstellwertes des Leistungsschutzschalters verrechnet. Dies wird dem Umstand gerecht, dass mehr Leistung bei den angeschlossenen Liegenschaften benötigt wird und diese bislang keine zusätzliche Anschlussgebühr bezahlen mussten, solange das Kabel ausreichend dimensioniert war. Die wiederkehrenden Gebühren im Bereich Elektrizitätsversorgung sind stark reguliert und müssen seit vielen Jahren jährlich neu berechnet und bei der ElCom (Regulierungsbehörde) eingereicht werden. Diese sind nicht Bestandteil der BGO.

Anpassungen im Bauwesen

Im Bauwesen wird neu eine Beschlussgebühr im Sinne einer Grundgebühr von CHF 150.00 für Baugesuche erhoben. Damit wird sichergestellt, dass auch kleinere Baugesuche kostendeckend bearbeitet werden können. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der bestehenden Gebühren, um das Kostendeckungsprinzip auch in diesem Bereich langfristig sicherzustellen.

Erarbeitung und Vorprüfung

Die neue Beitrags- und Gebührenordnung wurde durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung unter Beizug externer Fachpersonen erarbeitet. Grundlage bildete dabei insbesondere das Musterreglement des Kantons Thurgau, welches den Gemeinden als fachliche und rechtliche Orientierung dient.

Die Gebührenordnung wurde zudem durch die zuständigen kantonalen Stellen sowie den Preisüberwacher vorgeprüft. Die aus dieser Vorprüfung resultierenden Hinweise und Empfehlungen wurden in der vorliegenden Fassung berücksichtigt.

Mit der vorliegenden Revision wird die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur langfristig gesichert, die Gebührenstruktur verursachergerechter ausgestaltet und die Grundlage für einen nachhaltigen Betrieb, Unterhalt und Ausbau der öffentlichen Anlagen geschaffen.

In der Folge sehen Sie in der beiliegenden Synopse den Vergleich zwischen dem bisherigen und dem neuen Reglement sowie das vollständige neue Reglement.

Inkrafttreten

Vorbehältlich der Annahme durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung sowie der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt wird die Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) mittels Gemeinderatsbeschluss per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.

Antrag des Gemeinderates

Die Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) der Politischen Gemeinde Eschlikon wird genehmigt.

Synopse der Totalrevision der Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)

Beitrags- und Gebührenordnung (BGO)

Agenda

31.07.2026
Bundesfeier
22.08.2026
Bring- und Holtag
07.11.2026
Gemeinderatskafi
13.11.2026
Gewerbe- und Industrie Apéro
25.11.2026
Budget-Gemeindeversammlung

Heft mit Botschaft und Anträgen
Ausgedruckte Exemplare können gratis bei der Gemeindekanzlei (Tel. 071 973 99 11) bestellt und abgeholt werden.

Design + Layout
Gemeinde Eschlikon in Zusammenarbeit mit LST AG